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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Melbach

Das Nutzungsrecht einzelner Urnenreihengräber des Feldes K/II auf dem Friedhof Melbach sind gemäß § 34 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 149,93 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 31. Juli 2025 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. September 2025.

Nach § 12 Abs. 3 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Urnengrab für Verstorbene

im Alter über 5 Jahre

208,71 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 2205.

Grabräumung auf dem Friedhof Melbach
Block K/II

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Ottilie Drullmann

1999

Bertha Koch

2000

Marie Tauchmann

2000

Adolf Marloff

2000

Irene Busch

1999

Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister