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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Berstadt

Das Nutzungsrecht des Reihengrabfeldes L (2 Reihen) der Belegungszeit Dezember 1997 bis August 2000 auf dem Friedhof Berstadt ist gemäß § 34 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 149,93 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 31. Juli 2025 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung des Reihengrabfeldes L (2 Reihen) durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 01. September 2025.

Nach § 12 Abs. 3 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Reihengrab für Verstorbene

im Alter über 5 Jahre

268,97 EUR

Diese Gebühr wird nur noch bei den Grabstätten fällig, die nicht abgelöst wurden.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37-2205.

Grabräumung auf dem Friedhof Berstadt
Block L / Reihen 3 + 4

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Helmut Wolf

1997

Erna Müller

1997

Lina Kaiser

1997

Hildegard Schön

1998

Lina Hinkel

1998

Ida Schweitzer

1998

Berta Lang

1998

Georg Dauth

1998

Lina Höcher

1998

Reinhold Schneider

1998

Günther Kräh

1998

Meline Gottwalz

1998

Heinz Wilfried Koppe

1999

Peter Willa

1999

Henning Schmidt

1999

Karl Reuning

1999

Emmi Rau

1999

Frieda Malik

1999

Marie Emilie Müller

1999

Auguste Jäger

1999

Walter Pfaffenroth

1999

Klaus Willa

1999

Karl Lind

1999

Frieda Walter

2000

Erich Rau

2000

Margarethe Döpp

2000

Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister