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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechnungslegung der Gemeinde Wölfersheim für das Haushaltsjahr 2014

a)

Bekanntmachung des Beschlusses über die Jahresrechnung 2014 sowie die Entlastung des Gemeindevorstandes

Unter Beachtung des § 113 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.März 2005 (GVBl. I S. 142) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25.06.2026 zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekanntgemacht wird:

  1. Der Bericht der Revision des Wetteraukreises über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Wölfersheim wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss 2014 mit Schlussbericht des Wetteraukreises wird gemäß §114 HGO beschlossen.
  3. Dem Gemeindevorstand wird für die Aufstellung des Jahresabschlusses trotz eingeschränktem Bestätigungsvermerk gemäß §114 HGO Entlastung erteilt.

b)

Offenlegung der Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Haushaltsjahr 2014

Gemäß § 114 Abs. 2 HGO wird die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 mit den jeweiligen Erläuterungsberichten in der Zeit vom

10.07.2026 bis 09.07.2027,

auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter www.woelfersheim.de veröffentlicht.

Wölfersheim, 03 Juli 2026

Der Gemeindevorstand
Carmen Körschner
Erste Beigeordnete