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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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HAUSHALTSSATZUNG

des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ in Wölfersheim

Auf Grund der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“, veröffentlicht am 13.08.2015 im Amtsblatt des Wetteraukreises und gemäß §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl.S.90,93), hat die Verbandsversammlung am 28.11.2023 folgende Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

im Ergebnishaushalt

2024

2025

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag

der Erträge auf

631.093 EUR

661.113 EUR

mit dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

630.093 EUR

660.113 EUR

mit einem Ertrag von

1.000 EUR

1.000 EUR

im Finanzhaushalt

2024

2025

mit dem Saldo aus Einzahlungen

u. Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

2.545 EUR

2.200 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

- 1.000 EUR

- 1.000 EUR

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

1.545 EUR

1.200 EUR

festgesetzt.

§ 2

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 4

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellen-plan.

§ 5

Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ festgesetzt.

§ 6

Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht alserheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.

Es gelten als nicht erheblich:

a)

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 2.500,-- EUR.

b)

Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 2.500,-- EUR.

c)

Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 2.500,-- EUR.

Wölfersheim, den 28.11.2023

Der Verbandsvorstand
gez.
Eike See, Verbandsvorsitzender
B - Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

C - Genehmigung

Die Haushaltssatzung der Gemeinschaftskasse Wetterau für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 enthält keine genehmigungsbedürftigen Teile nach § 97 a HGO.

D - Offenlegung

Der Haushaltsplan der Gemeinschaftskasse Wetterau für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO an sieben Tagen zur Einsichtnahme vom

22.01.2024 bis 30.01.2024 einschließlich

beim Verbandsvorstand der Gemeinschaftskasse Wetterau (im Rathaus der Gemeinde Wölfersheim), Hauptstraße 60, Rathaus, 2. OG, Zimmer 214, 61200 Wölfersheim, während der Dienststunden (montags - freitags von 8.00 - 12.30 Uhr, montags und dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Wölfersheim, 12. Dezember 2023

Der Verbandsvorstand
gez.
(Siegel)
Eike See
Bürgermeister
Vorsitzender des Verbandsvorstandes