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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorbereitung der Planung für das Vorhaben ''B 455 Radweg Wölfersheim/Wölfersheim - Wölfersheim/Berstadt“ hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen, Januar 2025

Hessen Mobil beabsichtigt in der Gemeinde Wölfersheim (Wetteraukreis, PLZ 61200) das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit von Ende Februar 2025 bis November 2025 Vorarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Erhebungen zu verschiedenen Tierartengruppen. Im Zuge dessen werden u. a. temporäre Untersuchungsgegenstände verwendet, die ohne Beschädigung am Grundstück angebracht und wieder entfernt werden. Diese können beispielsweise Horchboxen, verschiedene Fang- und Nistkästen sowie künstliche Verstecke (Bleche, Pappen) umfassen.

Die betroffenen Grundstücke in der Gemeinde Wölfersheim liegen im Untersuchungsraum und können der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag der Straßenbaubehörde eine Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Z4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden

Im Auftrag
gez.
Ruttert Carsten