Kurze Wege vom geparkten Auto zur Haustür sind ein Komfort, den viele Autofahrer erst zu schätzen wissen, wenn er nicht mehr gegeben ist. Die Zahl der Fahrzeuge, deren Fahrer einen Parkplatz in den Straßen unserer Ortsteile suchen, steigt mehr und mehr - doch die vorhandenen Parkmöglichkeiten bleiben begrenzt. Das führt in letzter Zeit häufiger zu Konflikten und einem zunehmenden Einschreiten des Ordnungsbehördenbezirk Butzbach.
Mal ist es die Müllabfuhr, mal ein Landwirt auf dem Weg zum Acker, ein Gewerbetreibender mit seinem LKW oder die Feuerwehr im Einsatz - alle finden keinen Durchlass, weil zugeparkte Straßen den Weg versperren. Oft werden auch andere Autofahrer oder Fußgänger durch rücksichtslos abgestellte Fahrzeuge behindert.
Straßen und Wege in den alten Ortskernen sind nicht für das heutige Verkehrsaufkommen ausgelegt. Wer die Möglichkeit hat, sein Auto in seinem eigenen Hof, in der Garage oder auf einem privat geschaffenen Stellplatz unterzubringen, entlastet nicht nur die Parksituation, sondern sorgt aktiv für mehr Sicherheit und Freiraum im Straßenverkehr.
Für alle, die auf öffentliche Parkflächen angewiesen sind, gelten bestimmte Regeln - teils gesetzlich festgelegt, andere gewachsen durch das rücksichtsvolle Miteinander in der Nachbarschaft.
Die wichtigste Maßeinheit beim Parken ist 3,05 Meter - so viel muss von der äußersten Fahrzeugkante (in der Regel der Außenspiegel) bis zum gegenüberliegenden Bordstein an freier Fahrbahnbreite verbleiben. Gehwege zählen hierbei nicht mit. Nur so ist gewährleistet, dass Einsatz- oder Lieferfahrzeuge passieren können.
Manches Parkverhalten mag zwar rechtlich erlaubt sein, es ist aber dennoch rücksichtslos. Wer weiß, dass sein Nachbar mit landwirtschaftlichen Maschinen oder großen Lieferwagen regelmäßig unterwegs ist, sollte ausreichend Platz lassen. Lange Reihen parkender Autos können ebenfalls zum Problem werden, wenn dadurch keine Ausweichmöglichkeiten für Begegnungsverkehr mehr bleiben.
Wenn sich alle an die Regeln halten und gegenseitig Rücksicht nehmen, muss sich niemand ärgern und es bleibt friedlich - ohne Beschwerden, ohne Verwarnungen oder Bußgelder. Kommt es jedoch zu Behinderungen, muss das Ordnungsamt eingreifen. Dann folgen nicht nur Ermahnungen oder Sanktionen, sondern dort wo es möglich ist, können zusätzliche Beschilderungen oder Markierungen, angebracht werden, die den Parkraum weiter einschränken. Das möchte niemand.
Deshalb gilt: Nehmen Sie Rücksicht im Straßenverkehr. Versetzen Sie sich in die anderen Verkehrsteilnehmer hinein und parken nicht dort, wo es eng wird oder verboten ist.