Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Wölfersheim
Az.: 001-02/he
Die am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim gewählte Bewerberin
Frau Doreen Meuer, Hefragstraße 4, 61200 Wölfersheim
(Bewerber des Wahlvorschlags 2 - SPD)
legt ihr Mandat gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), § 68a neu gefasst durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), zum 30.08.2024 nieder.
Ich stelle deshalb gemäß § 34 Abs. 3 KWG das Ausscheiden von Frau Doreen Meuer zum 30.08.2024 aus der Gemeindevertretung fest.
Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages, Frau Belgin Alabay, Feldbergstraße 5, 61200 Wölfersheim hat mit Datum vom 27.07.2024 erklärt, dass sie auf die Wahrnehmung ihres Mandates verzichtet.
Damit rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen in die Gemeindevertretung nach:
Herr Sven Oleschko, Nordendstraße 3, 61200 Wölfersheim
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 Abs. 1 KWG binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, Rathaus, Zimmer 27, einzureichen.
Wölfersheim, 05.08.2024