Tipps für Sicherheit und Naturschutz
In diesem Sommer sprießt und blüht es reichlich in den Gärten und Rabatten von Wölfersheim. Der viele Regen fördert nicht nur das Wachstum der gewünschten Pflanzen und Blumen, sondern auch das, was oft als Unkraut bezeichnet wird. Während es jedem selbst überlassen ist, wie oft der Rasenmäher im eigenen Garten zum Einsatz kommt oder die Hecke geschnitten wird, ist der Zustand des Gehwegs vor dem Haus für Nachbarn und Passanten von Bedeutung. Ein freundlicher Hinweis, dass der Bürgersteig kaum noch nutzbar ist, weil die Hecke ihn überwuchert oder der Baum so tief wächst, dass nur noch Kinder ohne Hindernisse darunter entlanggehen können, kann viele Situationen im Sinne der guten Nachbarschaft klären. Manchmal wird der Überwuchs jedoch auch ein Fall für die Gemeindeverwaltung Wölfersheim, wenn Grundstückseigentümer uneinsichtig sind und die sichere Nutzung des Gehwegs nicht mehr gewährleistet ist.
Da eine mangelnde Straßenreinigung oder die fehlende Pflege des Bewuchses eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten folgende Regeln beachtet werden:
- Verkehrszeichen müssen immer sichtbar sein: Sind Verkehrszeichen durch Pflanzenwuchs verdeckt, kann es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. Schilder jeglicher Art, Lichtsignalanlagen (Ampeln) und Geschwindigkeitsdisplays müssen daher immer freigeschnitten werden. Auch Straßennamen und Hausnummern sollten gut erkennbar sein, damit Besucher und Rettungsdienste schnell ihr Ziel erreichen.
- Licht für mehr Sicherheit: Im Sommer fällt es kaum auf, wenn der Schein der Straßenbeleuchtung durch Grünbewuchs verdeckt wird. Doch mit den kürzer werdenden Tagen gewinnt eine gute Ausleuchtung wieder an Bedeutung für die Verkehrssicherheit und das allgemeine Sicherheitsgefühl. Schneiden Sie daher Äste und Zweige so zurück, dass der Lichtkegel sich vollständig auf die darunter liegende Straße entfalten kann.
- Gehwege und Fahrbahnen freihalten: Auf Gehwegen muss ein Lichtraumprofil von 2,50 Metern und auf Fahrbahnen von 4,50 Metern eingehalten werden. Dies bedeutet, dass Pflanzen bis zu diesen Höhen zurückgeschnitten werden müssen, damit Fußgänger und Fahrzeuge sicher passieren können. Alles, was über den Zaun hinauswächst, gehört zum Gehweg und muss entsprechend gepflegt werden.
- Straßenreinigung für ein gepflegtes Ortsbild: Die Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Wölfersheim verpflichtet dazu, die Straße „am Tag vor dem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag“ zu reinigen. Ein dauerhaft ungepflegter Zustand kann zu Ärger oder einem Bußgeld führen. Ein gepflegtes und einladendes Ortsbild ist im Interesse aller. Daher sollten Gehwege und Rinnsteine regelmäßig gereinigt und Unkraut entfernt werden. Bei gesundheitlichen Einschränkungen findet sich sicher eine helfende Hand in der Nachbarschaft. Gereinigte Rinnsteine und Gullys sind auch wichtig, um größere Wassermassen gut ablaufen zu lassen und so einen Rückstau - auch auf Ihr Grundstück - zu verhindern.
Das Bundesnaturschutzgesetz spielt eine wichtige Rolle beim Schutz der heimischen Flora und Fauna. Es stellt sicher, dass während der Brut- und Wachstumszeit in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine unnötigen Störungen oder Schäden an Bäumen und Sträuchern verursacht werden. Die ganzjährig erlaubten Form- und Pflegeschnitte tragen jedoch dazu bei, dass Pflanzen gesund bleiben und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist. Durch vorausschauende Planung und Pflege von Pflanzen können Bürger dazu beitragen, dass unsere Umwelt für zukünftige Generationen erhalten bleibt und gleichzeitig Wege und Straßen gefahrlos und ohne Einschränkungen genutzt werden können.