(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat in ihrer Sitzung am 09.12.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Kornquartier“ in der Ortsteil Södel beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich, mit einer Größe von rd. 0,4 ha, liegt am östlichen Rand der bebauten Siedlungslage und umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Södel, Flur 1:
Flurstücke: 541, 546, 547/2, 551, 552, 553/1, 553/2 und 554/1.
Ein privater Vorhabenträger hat der Gemeinde ein Konzept zur Neubebauung und Umnutzung des ehemals durch einen Landwirtschaftshandel genutzten Areals in der Melbacher Straße 20 in Södel in ein Wohnquartier vorgestellt. Die Planung sieht die Schaffung von bis zu 55 Wohneinheiten sowie diversen Gemeinschaftsbereichen, darunter Büroflächen, einem Spielplatz sowie gestaltete Grünflächen vor, die sich um den zu Wohnzwecken umgestalteten, ehemaligen Siloturm gruppieren.
Allgemeines Planungsziel ist daher die Reaktivierung des ehemaligen Gewerbestandortes durch Neubebauung als örtliches Wohnquartier.
Der Bebauungsplan dient damit Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.
Das Plangebiet ist im regionalen Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ (W) dargestellt. Die o.g. Bebauungs- und Nutzungskonzeption entspricht daher dieser städtebaulichein Zielausrichtung
Die räumliche Lage und der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
Räumliche Lage des Plangebietes (OpenStreetMap Grundlage)
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
(HVBG Daten, genordet, ohne Maßstab)