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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 42/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hundekot auf Grabstätten

In letzter Zeit erreichten uns vermehrt Beschwerden durch Mitbürger, die Verschmutzungen durch Hundekot auf Grabstätten melden. Es ist RÜCKSICHTSLOS, dass Hundehalter Grabstätten zum Abkoten ihrer Vierbeiner missbrauchen. Regelmäßig appellieren wir an die Hundehalter in unserer Gemeinde, den Hundekot mittels einer Tüte aufzunehmen und zu entsorgen.

Das Mitführen von Hunden ist, davon abgesehen, auf allen Friedhöfen verboten.

Hundekot gehört in die Mülltonne! Wer die Abfälle seines Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Verwarngeld nach sich ziehen kann, wenn das Vergehen bei uns angezeigt wird und Zeugen zur Verfügung stehen.