Die am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim gewählte Bewerber
Frau Susanne Beimel, Beienheimer Straße 1, 61200 Wölfersheim
(Bewerber des Wahlvorschlags 2 - SPD)
hat ihr Mandat gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), letzte berücksichtigte Änderung: § 68a neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), niedergelegt.
Ich stelle deshalb gemäß § 34 Abs. 3 KWG das Ausscheiden von Frau Susanne Beimel aus der Gemeindevertretung fest.
Damit rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen in die Gemeindevertretung nach:
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 Abs. 1 KWG binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der
Gemeinde Wölfersheim, Hauptstraße 60, 61200 Wölfersheim, Rathaus, Zimmer 27, einzureichen.
Wölfersheim, 19.10.2022