Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim hat in der Sitzung am 10.10.2024 folgende Entgeltordnung zur Satzung (Friedhofsordnung) für den Waldfriedhof „Södeler Wald“ beschlossen:
Folgende Änderungen wurden zum 01.01.2028 beschlossen.
Artikel I - Die Entgeltordnung vom 15.09.2014 wird wie folgt geändert:
| 1. | 3 Entgelte |
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| 3.1 Erwerb von Nutzungsrechten erhält folgende Fassung |
3.1 | Erwerb von Nutzungsrechten |
Das Entgelt beträgt
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| a) | für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlbaum (bis zu 8 Grabstätten) 6.857,48 € |
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| b) | für den Erwerb des Nutzungsrechts einer Grabstätte an einem Gemeinschaftsbaum 857,18 €. |
Vorgenannte Entgelte ermäßigen sich für Personen, die entweder zum Zeitpunkt des Erwerbs des Nutzungsrechts mit erstem Wohnsitz in Wölfersheim gemeldet sind oder die zum Zeitpunkt des Ablebens mit erstem Wohnsitz in Wölfersheim gemeldet war oder bis zur Aufnahme in einem Pflegeheim Einwohner von Wölfersheim (1. Wohnsitz) gewesen war auf
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| a) | 5.714,57 € (beim Erwerb des Nutzungsrechts eines Wahlbaumes) |
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| b) | 714,32 € (beim Erwerb des Nutzungsrechts einer Grabstätte an einem Gemeinschaftsbaum). |
2. | 3.2 Bestattungsgebühr erhält folgende Fassung |
3.2 | Bestattungsentgelt |
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| a) | Für die Urnenbestattung wird ein Entgelt in Höhe von 200,01 € erhoben. |
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| b) | Zusätzlich zu dem Entgelt nach Absatz a) wird für Bestattungen |
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| 1. | von Montag bis Freitag nach 15.00 Uhr ein Zuschlag in Höhe von 50,00 €, |
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| 2. | an Samstagen ein Zuschlag in Höhe von 100,00 € |
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| 3. | an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag in Höhe von 200,01 € erhoben. |
Artikel II -Inkrafttreten
Diese 5. Änderung der Entgeltordnung zur Friedhofsordnung für den Waldfriedhof „Södeler Wald“ der Gemeinde Wölfersheim vom 15.09.2014 tritt zum 01.01.2028 in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/ Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Wölfersheim, den 30.10.2024