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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim vom 06.02.2017 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim

Aufgrund von § 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) und §§ 31 ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1 ff des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG), in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Gemeindevertretung Gemeinde Wölfersheim in ihrer Sitzung am 10.10.2024 die folgende:

5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim vom 06.02.2017 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim sowie zur

4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 06.10.2022 und zur

3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 07.10.2019 und zur

2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 25.06.2018 und zur

1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 06.02.2017 beschlossen:

Artikel I

Die Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim vom 06.02.2017 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim und die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 06.02.2017 und die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 25.06.2018 und zur 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 07.10.2019 und zur 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 06.10.2022 werden wie folgt geändert:

§ 2 Absatz (1) Benutzungsgebühren erhält ab dem 01.01.2025 folgende Neufassung:

§ 2 Benutzungsgebühren

(1)

Die Benutzungsgebühren betragen

1.

für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr für

1.1.

das U3-Basismodul (08:00 bis 13.00 Uhr)

564,95 €

pauschal im Monat

1.2.

jedes weitere zusätzlich gebuchte Modul

pro gebuchtem Tag

5,22 €

1.3.

das Mittagessen pro gebuchtem Essen

4,00 €

1.4.

das Frühstück für jeden gebuchten Betreuungsmonat

15,00 €

2.

für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr für

2.1

das Ü3-Basismodul (07:00 bis 13.00 Uhr)

677,94 €

pauschal im Monat

2.2.

jedes weitere zusätzlich gebuchte Modul

pro gebuchtem Tag

5,22 €

2.3.

das Mittagessen pro gebuchtem Essen

4,00 €

2.4.

das Frühstück für jeden gebuchten Betreuungsmonat

15,00 €

§ 2 Absatz (1) Benutzungsgebühren erhält ab dem 01.01.2026 folgende Neufassung:

§ 2 Benutzungsgebühren

(1)

Die Benutzungsgebühren betragen

1.

für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr für

1.1.

das U3-Basismodul (08:00 bis 13.00 Uhr)

607,32 €

pauschal im Monat

1.2.

jedes weitere zusätzlich gebuchte Modul

pro gebuchtem Tag

5,61 €

1.3.

das Mittagessen pro gebuchtem Essen

4,00 €

1.4.

das Frühstück für jeden gebuchten Betreuungsmonat

15,00 €

2.

für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr für

2.1.

das Ü3-Basismodul (07:00 bis 13.00 Uhr)

728,78 €

pauschal im Monat

2.2.

jedes weitere zusätzlich gebuchte Modul

pro gebuchtem Tag

5,61 €

2.3.

das Mittagessen pro gebuchtem Essen

4,00 €

2.4.

das Frühstück für jeden gebuchten Betreuungsmonat

15,00 €

§ 2 Absatz (2) Benutzungsgebühren erhält ab dem 01.01.2025 folgende Neufassung:

§ 2 Benutzungsgebühren

(2)

Ein Änderung der Modulbuchung ist jeweils einmal pro Kalenderhalbjahr kostenfrei möglich, für weitere unterjährige Änderungen der Modulbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.

Die Gebühr für das Gutscheinheft setzt sich folgendermaßen zusammen:

-

die Gebühr für 10 Modulstunden

(derzeit 5,22 € pro Stunde):

52,20 €

-

eine einmalige Bearbeitungsgebühr

15,00 €

Dementsprechend ist eine Gebühr von 67,20 € für die Inanspruchnahme des Gutscheinheftes zu entrichten. Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Gutscheine kann bei Abmeldung des Kindes und gleichzeitiger Rückgabe der übrigen Gutscheine ohne Bearbeitungsgebühr erfolgen.

§ 2 Absatz (2) Benutzungsgebühren erhält ab dem 01.01.2026 folgende Neufassung:

§ 2 Benutzungsgebühren

(2) Eine Änderung der Modulbuchung ist jeweils einmal pro Kalenderhalbjahr kostenfrei möglich, für weitere unterjährige Änderungen der Modulbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.

Die Gebühr für das Gutscheinheft setzt sich folgendermaßen zusammen:

-

die Gebühr für 10 Modulstunden

(derzeit 5,61 € pro Stunde):

56,10 €

-

eine einmalige Bearbeitungsgebühr

15,00 €

Dementsprechend ist eine Gebühr von 71,10 € für die Inanspruchnahme des Gutscheinheftes zu entrichten. Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Gutscheine kann bei Abmeldung des Kindes und gleichzeitiger Rückgabe der übrigen Gutscheine ohne Bearbeitungsgebühr erfolgen.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim vom 06.02.2017 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim und zur 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 06.10.2022 und zur 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 07.10.2019 und zur 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 25.06.2018 und zur 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wölfersheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Wölfersheim vom 06.02.2017 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/ Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Wölfersheim, den 30.10.2024

Der Gemeindevorstand
(S)
Eike See
Bürgermeister