Titel Logo
Der Gemeindespiegel
Ausgabe 49/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken

Vereine, Organisationen, Elternbeiräte aufgepasst!

Plant ihr Verein eine öffentliche Veranstaltung? Z. B. eine Jubiläumsfeier, ein Konzert, eine Ausstellung, einen Weihnachtsmarkt oder ein Sportfest. Oder ist ihr Verein Ausrichter von Faschings- und Kirmesveranstaltungen, Advents- und Weihnachtsmärkten oder Straßenfesten?Welche Bestimmungen sind nach dem Hessischen Gaststättengesetz dabei zu beachten und was ist zu tun?

Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes bei besonderem Anlass

(Verkauf von Speisen und/oder Getränken zum Verzehr vor Ort bei Veranstaltungen, Vereins- oder Straßenfesten usw.) ist lediglich spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung der Gemeinde Wölfersheim anzuzeigen. Folgende Angaben sind erforderlich:

  1. Name, Vorname und Anschrift des Anzeigenden/Vereins
  2. Ort, Datum bzw. Zeitraum und Zeiten
  3. Getränke und/oder Speisen, die zum Verzehr vor Ort verkauft werden
  4. Angaben zur erwarteten in der Spitze gleichzeitigen Anzahl von Besuchern

Zur Erleichterung gibt es einen Vordruck zur Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes. Mehrere Veranstaltungen können in einer Anzeige gebündelt werden. Die Gebühr beträgt 11,00 € pro Anzeige. Die Vordrucke sind erhältlich im Rathaus, Zimmer 109 bei Frau Schmitt, per E-Mail unter martina.schmitt@woelfersheim.de oder über unsere Homepage www.woelfersheim.de/gemeinde-buergerservice/service-verwaltung/formulare/

Die Kosten der Anzeige sind bei Abgabe in bar zu entrichten oder per Rechnung zu überweisen.