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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Leider ist immer wieder festzustellen, dass Bäume, Hecken, Sträucher und sonstiger Pflanzenwuchs an öffentlichen Straßen und Einmündungen nicht rechtzeitig zurückgeschnitten wird und dadurch der öffentliche Verkehrsraum eingeengt, die Sicht behindert, Verkehrszeichen und -einrichtungen verdeckt und die Straßenbeleuchtung beeinträchtigt wird.

Dadurch wird der Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt und Fußgänger (Kinder und Erwachsene) werden gefährdet.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Bäume, Hecken, Sträucher und sonstiger Pflanzenwuchs nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dürfen und über Gehwegen ein Raum von mindestens 2,50 Meter und über Fahrbahnen von mindestens 4,50 Meter lichte Höhe eingehalten werden muss. Darüber hinaus sind ausgedörrte Äste so rechtzeitig herauszuschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum fallen können oder Dritte schädigen könnten.

Bitte beachten Sie auch, dass bei Neupflanzungen genügend Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird, um ein sofortiges Herauswachsen zu verhindern.

Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage werden hiermit aufgefordert Ihrer Verpflichtung nachzukommen, den von ihrem Grundstück ragenden Bewuchs zurück zu schneiden bzw. eine Fachfirma mit der Beseitigung zu beauftragen.

Sie ermöglichen dadurch sich und anderen Verkehrsteilnehmern die sichere Benutzung von Straßen und Wegen und helfen so, Unfälle zu vermeiden, da der Sichtkontakt zwischen Verkehrsteilnehmern und die Erkennbarkeit von Fußgängern und Radfahrern vor allem an Knotenpunkten und Querungsstellen möglich ist.