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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Nr. GVE/040/2024 am Donnerstag, den 07.11.2024, 20:00 Uhr im Großen Saal der Wetterauhalle in Wölfersheim

am Donnerstag, den 07.11.2024, 20:00 Uhr

im Großen Saal der Wetterauhalle in Wölfersheim

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Weber, eröffnet die Sitzung um 20:10 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.

Er gratuliert den Gemeindevertretern Ramona Hofmann, Thomas Nitsch, Melanie Block, Nina Gerlach und Karl-Otto Waas zu den zurückliegenden Geburtstagen.

Danach stellt GVV Weber fest, dass die Einladungen mit Tagesordnung form- und fristgerecht zugegangen sind und die Beschlussfähigkeit vorliegt.

Änderungen oder Erweiterungen der Tagesordnung werden nicht beantragt.

Bürgermeister See beantragt den TOP 7 von der Tagesordnung zu nehmen, da es keine „Grundstücksangelegenheiten“ gibt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

29 Ja 0 Nein

TOP 1

Mitteilungen

TOP 1.1

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Bürgermeister See teilt mit :

Die Einladung zum Volkstrauertag in Wohnbach am 17.11.2024 ist an alle Mitglieder der Gemeindevertretung rausgegangen.

Zu dem Umschluss Kläranlage Wölfersheim und Ertüchtigung Kläranlage Utphe fand am 04.10.2024 die Auswertung des VGV-Verfahrens für die Ausschreibung der Lose 1 und 2 statt. Für das Los 1 zur Ertüchtigung der Kläranlage Utphe lagen 2 Angebote vor. Nach Bewertung auf Basis der Vergabematrix wir der Zuschlag an die enwacon engineering GmbH&Co. KG vergeben.

Für das Los 2 zu dem Umschluss der Kläranlage Wölfersheim (Bau der Pumpleitung, Pumpstation und Regenrückhaltebecken) lagen 3 Angebote zur Auswahl vor. Nach Auswertung der Vergabematrix wird der Zuschlag an die eepi GmbH vergeben.

In der Kläranlage in Wölfersheim hatte sich in einem der Becken ein Bieber eingenistet, der dank der Freiwilligen Feuerwehr in Wölfersheim unbeschadet befreit werden konnte.

Am Wölfersheimer See hat sich eine ganze Bieber Familie angesiedelt. Dadurch ist der Wasserspiegel stark angestiegen. Nach einer Begehung mit dem Bieber Beauftragten des Regierungspräsidiums Darmstadt und der Unteren Naturschutzbehörde wurde beschlossen eine Drainage an zwei Dämmen einzubauen und ein Umleitung mit einem Bagger zu ziehen, dass der Wasserspiegel wieder sinkt und die Bieber Familie weiter dort wohnen kann.

Der Angelsportverein hat einen neuen Vorstand und hat - mit dem Hintergrund das Vereinsgelände am See zu öffnen und zugänglicher zu machen- den Eigentümern der Wohnwagen und Gartenhütten auf den Unterverpachteten Plätzen Abstimmung der Gemeinde Wölfersheim gekündigt. Die Wohnwagen und Gartenhütten müssen zeitnah zurückgebaut werden.

Danach soll ausschließlich in diesem Bereich geangelt werden.

Der Partnerschaftsverein fährt vom 06.-10.12 zum 10-jährigen Jubiläum nach Frankreich. Anmeldungen sind über Frau Stöckl, Katrin Kötter oder Anna Küchenmeister möglich.

Der neue Vorstand des Angelsportvereines (ASV), die Herren Langer und Bachmann, haben Kontakt mit der Gemeinde wegen der anstehenden Verlängerung des Pachtvertrages aufgenommen. Dabei wurde seitens des ASV auch die illegale Bebauung am Seegelände thematisiert, verbunden mit dem Wunsch des ASV, diese illegale Bebauung zu beseitigen. Aus dem Gespräch heraus hat der ASV seine Mitglieder angeschrieben hinsichtlich Auflösung des „Campingplatzes“ verbunden mit dem Hinweis, dass dies seitens der Gemeinde unterstützt wird.

Es liegt eine Stellungnahme der Wehrführer von Melbach und Södel zur Ersatzbeschaffung für Fahrzeuge der Wehren vor. Dies wurde im neuen Haushaltsplan sowie im Bedarfs- und Entwicklungsplan berücksichtigt.

Beauftragung eines Projektsteuerers für den Neubau der Dreifeld-Sport- und Mehrzweckhalle in Södel

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, einen Projektsteuerer für das Bauprojekt „Neubau Dreifeld-Sporthalle Södel“ zu beauftragen. Die Auswahl des Projektsteuerers erfolgt gemäß Vergabematrix der Gemeinde Wölfersheim. Das Vergabeverfahren wird durch die Rechtsanwaltskanzlei c.r.p. law aus Frankfurt am Main gemäß bestehendem Rahmenvertrag begleitet. Die Haushaltsmittel sind mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.10.2024 mit der Vorlage BV 0743/2024 bereitgestellt worden. Über das Ergebnis wird nach Abschluss des Verfahrens berichtet.

Standsicherheitsüberprüfung an Straßenbeleuchtungsmaste

  • An ausgewählten Straßenbeleuchtungsmasten wurde im Auftrag der ovag Netz GmbH, durch die Firma Roch Service GmbH aus Lübeck, Standsicherheitsuntersuchungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Standsicherheit des Mastes LP 0219 in der Wingertstraße, nicht mehr gegeben ist. Der Mast muss ausgetauscht werden.
  • Mit Datum vom 01.10.2024 hat die OVAG ein Angebot für diese Maßnahme vorgelegt. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich somit auf 2.667,81 €.
  • Der Auftrag wurde am 09.10.2024 erteilt.

Preisanpassung zum Lichtlieferungsvertrag ab 2025

Mit Schreiben vom 20.08.2024 hat die OVAG informiert, dass sich die Preise ab 2025 im Vergleich auf den Verbrauch aus 2024 für Bestandsleuchten um 0,49 % und für neu errichtete Leuchten um 0,31 % erhöhen wird.

Der Nettopreis pro Bestandsleuchte lag ab 01.01.2024 bei 97,47 € und erhöht sich ab 01.01.2025 auf 97,94 €.

Preisentwicklung Bestandsleuchten

Netto-Preis

Steigerung zum Vorjahr

ab 01.01.2019

85,11 €

0,40 €

0,48%

ab 01.01.2020

86,24 €

1,13 €

1,32%

ab 01.01.2021

88,71 €

2,47 €

2,86%

ab 01.01.2022

89,17 €

0,46 €

0,52%

ab 01.01.2023 *

82,26 €

-6,45 €

-5,33%

ab 01.01.2024

97,47 €

15,21 €

18,49%

ab 01.01.2025

97,94 €

0,47 €

0,49%

* Leistungsreduzierung 2022

Wesentliche Sachverhalte des Jahresabschlusses 2023

  • Ordentliches Ergebnis in Höhe von -94.539,35 EURO
  • Außerordentliches Ergebnis in Höhe von 1.015.459,95 EURO
  • Im Haushaltsplan 2023 war ein Ergebnis von 34.286,00 EURO angesetzt.

Erträge

Die Position aus privatrechtlichen Leistungsentgelten ist um 303.116 EURO höher ausgefallen, was zu einem Großteil aus dem Verkauf von Brennholz resultiert. Trotz der dort generierten Mehreinnahmen ist anzumerken, dass bei den ordentlichen Erträgen insgesamt 384.558 EURO weniger vereinnahmt worden sind, was im Wesentlichen aus den geringeren Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Erträgen sowie aus der Position Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit insgesamt 743.714 EURO entstanden ist.

Aufwendungen

Die Personalaufwendungen lagen unter Planwert in Höhe von 52.963 EURO.

Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen wurde der Planansatz von 550.615 EURO unterschritten.

Dem stehen jedoch massive Steueraufwendungen gegenüber, die mit 933.460 EURO über dem Planansatz liegen, sodass hier im gesamten ordentlichen Aufwandsbereich lediglich 33.806 EURO eingespart werden konnte.

Außerordentliches Ergebnis

Das um 1.0009.859 EURO über dem Planansatz liegenden außerordentlichen Ergebnis resultieren im Wesentlichen aus Einnahmen von Grundstückverkäufen in 2023.

Jahresergebnis

Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2023 wird einen Überschuss in Höhe von 920.920 EURO ausweisen.

Ausblick

Das positive Jahresergebnis konnte durch Grundstücksverkäufe noch gesichert werden, jedoch werden künftig Sparmaßnahmen erforderlich sein, um den gestiegenen Lohnkosten, der erwarteten Umlagenerhöhungen und den rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen entgegenzuwirken.

Personalangelegenheiten

  • Die langjährige Leitung der Kita Räuberhöhle in Melbach wird zum 01.01.2025 in Ruhestand gehen.

Durch die große Erkältungswelle mussten die Kitas teilweise die Öffnungszeiten reduzieren um eine Betreuung zu gewährleisten.

TOP 1.2

Mitteilungen der Ausschüsse

Gve Dieffenbach teilt folgendes aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt am 05.11.2024 mit:

Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.08.2024 bzgl. Bauleitverfahren Optimierung der Unterlagen und des Beteiligungsprozesses ging der Rechtsanwalt Klenk von KKP Rechtsanwälte aus Wetzlar auf die rechtliche komplexe Situation ein und erläuterte die juristischen Aspekte zu den einzelnen Punkten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten entsprechende Nachfragen hierzu, die umfangreich durch RA Klenk, BGM See und Herrn Ahlemeyer beantwortet wurden. Weiterführend erwähnten diese, dass Punkt 3 entfallen könne, wenn dieser im Protokoll wie folgt aufgenommen wird:

Die durch die Gemeindeverwaltung im Zuge von B-Plan Verfahren beauftragten Planungsbüros werden entsprechend auf das korrekte PDF-Format mit Auftragserteilung hingewiesen. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sollen bearbeitbar sein (Kommentierung/ Suchfunktion/ Markierung).

Dem wurde zugestimmt.

Die übrigen Punkte des Antrages von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden abgelehnt.

TOP 2

Anträge der Fraktionen

TOP 2.1

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.10.2024;

Hier: Regelmäßige Berichterstattung zur Bauleitplanung "Bahnhof Wölfersheim"

Vorlage: AN 0792/2024

Gve Dr. Grolig von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläutert den Antrag.

Es folgen Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Gve Appel von der SPD Fraktion, schlägt vor, den letzten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen und den ersten Satz wie folgt zu ergänzen: „sofern es Neuigkeiten zu berichten gibt.“

GVV Weber lässt über den Beschlussvorschlag inklusive der Änderungen wie folgt abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung spricht sich für eine regelmäßige Berichterstattung zum Fortgang des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Bahnhof Wölfersheim“ aus, sofern es Neuigkeiten zu berichten gibt.

Die Berichterstattung soll in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29

Nein 0

TOP 2.2

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.10.2024;

Hier: Sanierung der L3412 für den Lückenschluss der Radwegeverbindung nach Friedberg nutzen

Vorlage: AN 0793/2024

Gve Küchenmeister begründet den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Es folgen Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Gve M. Gerlach von der SPD Fraktion beantragt folgenden Satz zu streichen:

„Sie erklärt sich zur Finanzierung der Maßnahme bereit.“

Es folgen weitere Wortmeldungen.

GVV Weber lässt wie folgt über den Antrag inklusive Änderung abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die laufenden Sanierungsarbeiten an der L3412 für den gewünschten Lückenschluss der Radwegeverbindung nach Friedberg zu nutzen.

Sie plädiert für eine unbürokratische Vorgehensweise und eine pragmatische Lösung.

Der Gemeindevorstand wird auf der Grundlage dieses Beschlusses zur umgehenden Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen des Landes bzw. mit Hessen Mobil beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

TOP 2.3

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.10.2024;

Hier: Situation der Geflüchteten in Wölfersheim

Vorlage: AN 0794/2024

Gve Rückl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläutert den Antrag.

Es folgen Wortmeldungen aus den Fraktionen.

GVV Weber unterbricht um 20:55 Uhr die Sitzung für 5 Minuten.

GVV Weber eröffnet die Sitzung wieder um 21:00 Uhr.

Gve Bommersheim von der SPD Fraktion beantragt den 2. Absatz des Beschlussvorschlages zu streichen und den Antrag dann in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Soziales zu verweisen.

GVV Weber lässt wie folgt über die Änderung des Antrages und den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss und Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Soziales abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung spricht sich für ein Update zur Situation der Geflüchteten und ihrer Unterbringungsmöglichkeiten in Wölfersheim aus. Das Update soll im Haupt- und Finanzausschuss und im Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Soziales gegeben werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

TOP 3

Finanzen

TOP 3.1

Bericht Haushaltsvollzug erstes Halbjahr 2024

Vorlage: BV 0791/2024

BGM See berichtet über den Haushaltvollzug erstes Halbjahr 2024 und schlägt vor den Bericht direkt in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

GVV Weber lässt wie folgt über den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung verweist den Bericht direkt in den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29

Nein 0

TOP 3.2

Beteiligungsbericht der Gemeinde Wölfersheim für das Jahr 2023

Vorlage: BV 0790/2024

BGM See erläutert den Beteiligungsbericht der Gemeinde Wölfersheim für das Jahr 2023 und schlägt vor den Bericht der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben und in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

GVV Weber lässt wie folgt darüber abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Der Beteiligungsbericht wird in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

TOP 3.3

Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 - 2029 und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO; Hier: Feststellung der Entwürfe

Vorlage: BV 0789/2024

BGM See stellt den Entwurf des Haushaltes 2025/2026 vor.

Der Haushalt wird allen Gemeindevertretern zur Verfügung gestellt, so dass alle genug Zeit haben Fragen zu stellen, die die Gemeindeverwaltung auch noch rechtzeitig vor der nächsten Ausschusssitzung beantworten kann.

Bürgermeister See beantragt den Entwurf für den Haushalt 2025/2026 in den Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Sport und Kultur, Jugend und Soziales sowie in den Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt zu verweisen.

GVV Weber lässt wie folgt darüber abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

TOP 3.4

Anhebung der Realsteuerhebesätze;

Hier: Beschluss über die Einführung einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze und Anpassung der Hebesätze zum 01.01.2025

Vorlage: BV 0746/2024

Bürgermeister See und Hauptamtsleiter Markus Herrmann erläutern die Beschlussvorlage und schlagen vor die Vorlage in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

GVV Weber lässt wie folgt darüber abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

TOP 4

Stellplatzsatzung der Gemeinde Wölfersheim;

Hier: Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung WIEDERVORLAGE

Vorlage: BV 0641/2024

Gve Stefan Bodem übernimmt den Vorsitz.

Gve Dieffenbach berichtet aus dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt. Dort gab es bzgl. der Stellplatzsatzung, einen Änderungsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welcher im Ausschuss mit 7 Nein und 3 Ja stimmen mehrheitlich abgelehnt wurde.

Außerdem gab es ein Änderungsantrag von der SPD-Fraktion:

Beschlussvorschlag:

Zu § 3 (2) : Größe, Anordnung und Gestaltung

Die Mindeststellplatzgröße für Personenkraftwagen beträgt = 3,00 x 5,00 m

Zu § 4 ( 2 ): Zahl

Wohnungen in Wohngebäuden und sonstige Gebäude die sich innerhalb der in Anlage 2

zeichnerisch abgegrenzten Ortsteilbereiche befinden, sind von der Herstellungspflicht auf

einen Stellplatz je Wohnung begrenzt.

Die Geltungsbereiche müssen auf einer aktuellen Flurkarte dargestellt werden, die Anlagen

sind entsprechend zu ändern.

Zu § 8 (3) :Ablösung

Die Berechnung der Ablösebeträge sind neu zu ermitteln.

Stellplätze für Personenkraftwagen sind auf 3,00 x 5,00 m zu ändern und auf einen Ablösebetrag

von max. 6.000,- € zu begrenzen.

Die Neuberechnung soll nachvollziehbar und gerichtsfest sein.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung ( § 4 (1) ):

Unter Punkt 1.1 Einlieger- und sonstige Wohnungen ist die Fläche von 50 auf 45 qm zu ändern.

Diesem Antrag wurde durch den Ausschuss mit 7 Ja und 3 Nein stimmen mehrheitlich zugestimmt.

GVV i.V. Bodem fragte nach Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Bürgermeister See bezieht Stellung zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

Gve Rückl erläutert den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Es folgen mehrere Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Gve Käs aus der FWG Fraktion schlägt vor die Änderungsanträge aufgrund des Umfangs auf Wiedervorlage für die nächste Gemeindevertretersitzung zu legen, dem wurde einvernehmlich mit 29 Ja Stimmen zugestimmt.

Bürgermeister See schlägt vor über die 2 Änderungsanträge abzustimmen und den geänderten Plan sowie die Neuberechnung der Ablösebeträge in der nächsten Gemeindevertretersitzung vorzustellen. Auch diesem Vorschlag wurde einvernehmlich mit 29 Ja Stimmen zugestimmt.

GVV i.V. Bodem lässt sodann wie folgt abstimmen:

Über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 5 Nein 22 Enthaltungen 2

Über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

Über folgende Wiedervorlage in der nächsten Gemeindevertreter Sitzung:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

TOP 5

Sanierung und Umgestaltung sowie Errichtung einer Statue im Bereich des Vorplatzes der Wetterauhalle, Södeler Weg 4, 61200 Wölfersheim

Vorlage: BV 0731/2024

Gve Dieffenbach berichtet aus dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt.

Dort lag ein Änderungsantrag SPD Fraktion vor und wurde begründet.

Es sollen weitere Änderungen von CDU und B90 eingearbeitet werden. Diese wurden abgelehnt.

Anschließend erfolgte die Abstimmung über den ursprünglichen Beschlussvorschlag mit den Ergänzungen der SPD Fraktion:

Beschlussvorschlag:

Der im Haupt- und Finanzausschuss gefasste Beschluss soll um die nachfolgend kursiv dargestellten Punkte ergänzt werden:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand eine kostengünstigere Alternative zur Umgestaltung des Vorplatzes der Wetterauhalle auszuarbeiten und diese der Gemeindevertretung vorzulegen.

Aufgrund der aktuell zahlreich geplanten Bauprojekte und deren größerer Priorität erklärt sich die Gemeindevertretung mit einer nachrangigeren Behandlung des Vorhabens durch den Gemeindevorstand einverstanden.

Bei der Planung der Umgestaltung sollen die vorhandenen Bäume weitgehend erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

6 Ja 4 Nein

In der Gemeindevertretersitzung legt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen weiteren Änderungsantrag ein.

Gve Dr. Grolig erläutert den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Es folgen Wortmeldungen aus den Fraktionen.

GVV Weber lässt wie folgt über beide Änderungsanträge abstimmen:

Zuerst über den neuen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

Beschlussvorschlag:

Der im Haupt- und Finanzausschuss gefasste Beschluss soll um die nachfolgend kursiv dargestellten Punkte ergänzt werden:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand eine kostengünstigere Alternative zur Umgestaltung des Vorplatzes der Wetterauhalle auszuarbeiten und diese der Gemeindevertretung vorzulegen.

Aufgrund der aktuell zahlreich geplanten Bauprojekte und deren größerer Priorität erklärt sich die Gemeindevertretung mit einer nachrangigeren Behandlung des Vorhabens durch den Gemeindevorstand einverstanden.

Bei der Planung der Umgestaltung sollen die vorhandenen Bäume weitgehend erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 13 Nein 16

Im Anschluss über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand eine kostengünstigere Alternative zur Umgestaltung des Vorplatzes der Wetterauhalle auszuarbeiten und diese der Gemeindevertretung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

Ja 16 Nein 13

TOP 6

Bauleitplanungen

TOP 6.1

Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim;

Bebauungsplan „Solarpark Wohnbach“;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: BV 0762/2024

GVe Bodem berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss. Dort wurden den Empfehlungen aus dem Gemeindevorstand einstimmig zugestimmt.

Es folgen Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Im Anschluss daran lässt GVV Weber wie folgt abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussfassung Bebauungsplan „Solarpark Wohnbach“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wohnbach“[1] sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in diesem Bereich.

  2. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke und Wegeparzellen werden vom Geltungsbereich erfasst: 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 36, 37, 39, 40, jeweils Flur 7 der Gemarkung Wohnbach. Das Planungsgebiet liegt unmittelbar südlich der A45 zwischen zwei Waldstücken.

  3. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen). Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Solarenergie aufzubauen und die regionale Versorgung zu sichern. Die Schaffung von Bauplanungsrecht wird für dieses Vorhaben aufgrund des nur teilweise vorhandenen Privilegierungstatbestandes des § 35 BauGB für einen Solarpark notwendig. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

  4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungs-planänderung ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  5. Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung erfordern eine Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB, in der die Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht (inkl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung) ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan bzw. FNP-Änderung zu integrieren.

  6. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde und durch Auslegung der Unterlagen in der Verwaltung durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

  7. Die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

  8. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens inkl. Kostenübernahme mit der ABO Energy GmbH & Co. KGaA und zum Abschluss eines Nutzungsvertrages zwecks Verpachtung der gemeindeeigenen Grundstücke und Wegeparzellen im Geltungsbereich des Bebauungsplans an die ABO Energy GmbH & Co. KGaA.

  9. Die Gemeindevertretung beauftragt die Wölfersheim-ovag Energie GmbH mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der ABO Energy GmbH & Co. KGaA, um ein Vorkaufsrecht für den geplanten Solarpark Wohnbach sicherzustellen.

  10. Die Gemeindevertretung ermächtigt den Gemeindevorstand zur Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens für eine Abweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP 2010).

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

TOP 6.2

Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim;

Thema: Ergänzungssatzung (Einbeziehungssatzung) für das Gebiet „Kuhweg (Ecke L 3136)“

Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Vorlage: BV 0714/2024

Gve Dieffenbach berichtet aus dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt empfiehlt den Tagesordnungspunkt abzulehnen.

GVV Weber lässt wie folgt darüber abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) und § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) sowie zu den im Rahmen der erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagene Abwägung wird beschlossen.
  2. Die Ergänzungssatzung nach § 34 (4) S. 1 Nr. 3 BauGB wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
  3. Die Ergänzungssatzung wird gem. § 34 (6) S. 2 BauGB i. V. m. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt

Ja 0 Nein 29

TOP 6.3

Bauleitplanung der Gemeinde Wölfersheim, Södel;

Bebauungsplan „Gewerbepark Seestraße Ost, 2. Bauabschnitt“, 2.Änderung;

Abwägung der Verfahren §§ 3(2) und 4(2) Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss

Vorlage: BV 0786/2024

Bürgermeister See erläutert den Antrag.

Es folgen Wortmeldungen aus den Fraktionen.

Im Anschluss daran lässt GVV Weber wie folgt abstimmen:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

  1. Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen.
  2. Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
  3. Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja 29 Nein 0

GVV Weber bedankt sich bei allen Anwesenden und schließt um 22:32 Uhr die Sitzung.

Gerhard Weber

Yvonne Willa

Vorsitzender

Schriftführerin