Titel Logo
Der Gemeindespiegel
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information an alle Gewerbetreibenden zur Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung

Durch Anfragen von Behörden und anderen Institutionen und der damit verbundenen Überprüfungen in unserer Gewerbekartei stellen wir immer wieder fest, dass verschiedene anzeigepflichtige Veränderungen nicht gemeldet werden.

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung sind folgende Vorgänge anzeigepflichtig, sofern sie den Betrieb eines stehenden Gewerbes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle) betreffen:

  • Beginn und Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit, Inhaberwechsel (z.B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge). Bei Inhaberwechsel ist der Ausscheidende zur Abmeldung und der Übernehmende zur Anmeldung verpflichtet

  • Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters

  • Änderung einer Tätigkeit, Erweiterung der Tätigkeit sowie Branchenwechsel.

  • Rechtsformwechsel

  • Verlegung des Betriebssitzes innerhalb der Gemeinde. Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde und eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde erforderlich.

  • Änderung der Inhaberanschrift

  • Änderung des Inhabernamens

  • Änderung des Betriebsnamens

Wir bitten die ortsansässigen Gewerbetreibenden zu überprüfen, ob sich seit dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung anzeigepflichtige Veränderungen ergeben haben.

Vordrucke für Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.woelfersheim.de (Gemeinde und Bürgerservice, Service und Verwaltung, Formulare, GewA 1 bis 3).

Die Entgegennahme einer Gewerbemeldung (An-, Ab- oder Ummeldung) kostet in Hessen eine einheitliche Gebühr in Höhe von 28,00 € und weitere 8,00 €, wenn die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung gewünscht wird.

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen nehmen wir gerne schriftlich oder per E-Mail entgegen. Nach Bearbeitung erhalten Sie die Rechnung mit Bescheinigung per Post. Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie Frau Schmitt telefonisch unter der Tel.-Nr.: 06036/ 9737-30, oder per E-Mail: martina.schmitt@woelfersheim.de.