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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Melbach

Das Nutzungsrecht der Urnenfächer im Kolumbarium mit der Belegungszeit 1997 bis 2000 auf dem Friedhof Melbach ist gemäß § 34 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 161,17 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 15. März 2026 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung durch die Gemeinde erfolgt Friedhofssatzung ab dem 16. März 2026.

Nach § 12 Abs. 3 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Urnenfach im Kolumbarium — 123,24 EUR

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 2205.

Grabräumung auf dem Friedhof Melbach
Urnenfach im Kolumbarium

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Gertrud Standfuss

1997

Willi Günter und Maria Kasper

1999

Horst Sartorius

1999

Marie Drullmann

2000

Helga Schlichting

Thea Hinkel

Manfred Kreiß

2000

2000

2000

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