Das Nutzungsrecht der Urnenfächer im Kolumbarium mit der Belegungszeit 1997 bis 2000 auf dem Friedhof Melbach ist gemäß § 34 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim abgelaufen.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 161,17 € möglich.
Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 15. März 2026 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.
Die Räumung durch die Gemeinde erfolgt Friedhofssatzung ab dem 16. März 2026.
Nach § 12 Abs. 3 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:
Für ein Urnenfach im Kolumbarium — 123,24 EUR
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 2205.
| Name des / der Verstorbenen | Bestattungsjahr |
| Gertrud Standfuss | 1997 |
| Willi Günter und Maria Kasper | 1999 |
| Horst Sartorius | 1999 |
| Marie Drullmann | 2000 |
| Helga Schlichting Thea Hinkel Manfred Kreiß | 2000 2000 2000 |