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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Södel

Auf dem Friedhof Södel ist das Nutzungsrecht für alle Urnenfächer im Kolumbarium, in denen die Bestattung im Jahr 1998-2000 erfolgte,gemäß § 34 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim, abgelaufen.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 161,17 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 15. März 2026 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung durch die Gemeinde erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 vor genannter Friedhofssatzung ab dem 16. März 2026.

Nach § 12 Abs. 3 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte und Wiederherstellung des Rasenfeldes nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Urnenfach im Kolumbarium —  123,24 EUR

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 2205.

Grabräumung auf dem Friedhof Södel
Urnenfach im Kolumbarium

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Auguste Weiss

1998

Egon Leps

1998

Waldemar Kunkel

1998

Emma Bärbel Groß

2000

Anna Rissmann

2000

Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister