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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabräumung Wölfersheim

Auf dem Friedhof Wölfersheim ist das Nutzungsrecht für alle Urnenfächer im Kolumbarium, in denen die Bestattung im Jahr 1997-2000 erfolgte,gemäß § 34 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Wölfersheim, abgelaufen.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte auf insgesamt 30 Jahre ist auf Antrag gegen eine Gebühr von zurzeit 161,17 € möglich.

Die Grabräumung erfolgt nur noch durch die Gemeinde; die Nutzungsberechtigten haben weiterhin die Möglichkeit bis einschließlich 15. März 2026 über ihre Grabausstattungen selbst zu verfügen.

Die Räumung durch die Gemeinde erfolgt Friedhofssatzung ab dem 16. März 2026.

Nach § 12 Abs. 3 der z. Zt. der Räumung der Grabstätten gültigen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Wölfersheim wird für die Räumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist durch den Friedhofsträger folgende Gebühr erhoben:

Für ein Urnenfach im Kolumbarium —  123,24 EUR

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0 60 36 / 97 37 2205.

Grabräumung auf dem Friedhof Wölfersheim
Urnenfach im Kolumbarium

Name des / der Verstorbenen

Bestattungsjahr

Emilie Erb

1995

Willi und Lina Ullrich

1997

Berta Vogt

1998

Ida Berg

1998

Dieter Thiele

1998

Minna Güth

1998

Hildegard Christoph

1998

Anna Gela Schulz

1998

Kristel Weber

1998

Werner Riess

1999

Waldemar Bender

1999

Georg Knoll

1999

Arthur Prost

1999

Anna Lausenmeyer

1999

Anna Neugebauer

1999

Elfriede Hauff

1999

Irma Schneider

2000

Katharina Steudter

1999

Der Gemeindevorstand
gez. See, Bürgermeister