Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2024 (GVBl. Jahr 2024 Nr. 6) hat die Gemeindevertretung am 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 erforderlich ist, beträgt 5.000.000,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 ebenfalls 5.000.000,00 EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) |
334 v.H. + 41 v.H. = 375 v.H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 225 v.H. + 40 v.H. = 265 v.H. |
|
| c) | für Grundstücke (Grundsteuer C) | 0 v.H. + 1.325 v.H. = 1.325 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. + 40 v.H. = 435 v.H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 12.12.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 114g Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Gemeindevertretung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
| a) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 20.000,00 EUR. |
| b) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 20.000,00 EUR. |
| c) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 20.000,00 EUR. |
Wölfersheim, den 24.03.2025
(S)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 beschlossene Haushaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 ist hinsichtlich der in § 2 getroffenen Festsetzung genehmigungspflichtig.
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
5.000.000 Euro
(in Worten: „fünf Millionen Euro")
gemäß § 103 Absatz 2 HGO.
(Siegel)
Gemäß § 97 Abs. 4 HGO wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom
16.02.2026 bis 15.02.2027,
auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter www.woelfersheim.de veröffentlicht.
Wölfersheim, 09.02.2026
(S)