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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Anlage 1 zur Satzung (§ 6 Abs. 1)

Für die Benutzung der unter § 1 dieser Satzung genannten öffentlichen Einrichtungen werden folgende Benutzungsgebühren / Entgelte erhoben:

Raummieten

Wetterauhalle

Räume

Benutzungsgebühr

pro Tag

Saal inkl. Bühne

200,00 €

Vereinsraum 1

40,00 €

Vereinsraum 2

40,00 €

Jugendraum

40,00 €

Tischtennisraum

100,00 €

Küche UG

60,00 €

Künstlergarderobe

20,00 €

Dorfgemeinschaftshaus Melbach

Räume

Benutzungsgebühr

pro Tag

Saal inkl. Bühne

135,00 €

Kolleg

65,00 €

Empore

65,00 €

Küche

60,00 €

Mehrzweckhalle Berstadt

Räume

Benutzungsgebühr

pro Tag

Benutzungsgebühr

pro Stunde

Saal inkl. Bühne

135,00 €

-

Glaspalast/Feierraum

105,00 €

-

Vereinsraum

40,00 €

-

Markwaldraum

40,00 €

-

Kegelbahn

30,00 €

zzgl. MwSt

10,00 €

zzgl. MwSt

Turn- u. Sporthalle Wohnbach

Räume

Benutzungsgebühr

pro Tag

Benutzungsgebühren

pro Stunde

Saal inkl. Foyer

200,00 €

-

Kolleg inkl. Foyer

65,00 €

-

Küche

60,00 €

-

Kegelbahn

75,00 €

zzgl. MwSt

25,00 €

zzgl. MwSt

Singberghalle

Räume

Benutzungsgebühr

pro Tag

Halle gesamt - Sportnutzung

80,00 €

Einzelfeld - Sportnutzung

40,00 €

Turnhalle Södel

Räume

Benutzungsgebühr

pro Tag

Halle gesamt - Sportnutzung

80,00 €

Einzelfeld - Sportnutzung

40,00 €

Halle gesamt - Veranstaltung

300,00 €

Gaststätte inkl. Küche

65,00 €

Vereinsraum inkl. Gaststätte und Küche

100,00 €

Sportplätze - Sonderbenutzung

Sportplätze

Benutzungsgebühr

pro Tag

Wölfersheim

500,00 €

Södel

500,00 €

Melbach

500,00 €

Wohnbach

500,00 €

Berstadt

500,00 €

Grillplätze/Grillhütten

Plätze

Benutzungsgebühr

pro Tag

Kuhwaldhütte

100,00 €

Grillhütte Melbach

100,00 €

Grillplatz Berstadt

100,00 €

Plätze

Plätze

Benutzungsgebühr

pro Tag

Festplatz Berstadt

(Parkplatz Sportplatz Oberpforte 39)

1.500,00 €

Tanzhof Berstadt

1.500,00 €

Kaution/Sicherheitsleistung: 2-fache des Gesamtpreises aber mind. 250,00 €

Für eine Nutzung der Räume bereits am Vortag der eigentlichen Nutzung (frühestens ab 18:00 Uhr und Verfügbarkeit vorausgesetzt) wird eine Gebühr in Höhe von 25 % der jeweiligen Benutzungsgebühr erhoben.

Sonderbenutzungsgebühren

Wetterauhalle

Technische Einrichtungen

Benutzungsgebühr

pro Tag

Beschallungsanlage Saal

  • Beschallungsanlage mit 2 kabelgebundenen Mikrofonen

200,00 €

Beschallungsanlage Saal - Subwoofer

  • -Zusätzliche Nutzung der mobilen Subwoofer für Musikveranstaltungen usw.

150,00 €

Bühnenlicht einfach

  • Nutzung mit vorkonfigurierten Lichtszenen
  • Steuerung über Wandpaneele

100,00 €

Bühnenlicht professionell

  • Anbindung eines eigenen Steuerpultes
  • Übergabe von DMX zur Steuerung der verbauten Technik

250,00 €

Leinwand & Beamer

  • 7 Meter Motorleinwand auf der Bühne
  • Fest installierter Projektor an der Hallendecke

150,00 €

Rednerpult mit konfigurierbarem Display

25,00 €

Technikpaket Vereinsraum 2

  • Festinstallierter Beamer und Leinwand

30,00 €

Dorfgemeinschaftshaus Melbach

Technische Einrichtungen

Benutzungsgebühr

pro Tag

Technikpaket Saal

  • Beschallungsanlage
  • Festinstallierter Beamer und Leinwand
  • Rednerpult

100,00 €

Mehrzweckhalle Berstadt

Technische Einrichtungen

Benutzungsgebühr

pro Tag

Technikpaket - Saal

  • Beschallungsanlage
  • Festinstallierter Beamer und Leinwand
  • Rednerpult

100,00 €

Technikpaket - Glaspalast

  • Festinstallierter Beamer und Leinwand

30,00 €

Turn- und Sporthalle Wohnbach

Technische Einrichtungen

Benutzungsgebühr

pro Tag

Technikpaket - Saal

  • Beschallungsanlage
  • Festinstallierter Beamer und Leinwand
  • Rednerpult

100,00 €

Mobile Veranstaltungstechnik

Technische Einrichtungen

Benutzungsgebühr

pro Tag

Mobile Beschallungsanlage

  • Akku oder kabelgebunden, inkl. Mikrofon

100,00 €

Zusatzmikrofon mit 10 Meter Kabel

  • Mikrofone für Sprache oder Instrumentenmikrofone

10,00 €

Funkmikrofone

  • Preis je Funkstrecke
  • Maximal 2 Funkstrecken
  • Wetterauhalle max. 4 Funkstrecken

25,00 €

Aktivlautsprecher/Monitor

  • Ohne Systemintegration

20,00 €

Mobiles Equipment

Bezeichnung

Benutzungsgebühr

pro Tag

Holzhütten

  • Keine Vermietung an Privatpersonen, Gewerbetreibende zahlen einmalig den fünffachen Gebührensatz pro Tag sowie zzgl. die Nutzung pro Tag (inkl. Aufbau- und Abbautag)

50,00 €

Holzhütte - Gastro

  • Keine Vermietung an Privatpersonen, Gewerbetreibende zahlen einmalig den fünffachen Gebührensatz pro Tag sowie zzgl. die Nutzung pro Tag (inkl. Aufbau- und Abbautag)
  • Preis gilt für 4 Module (8x3 Meter)

80,00 €

Bühnenelemente

  • 1x2 Meter, bei Benutzung außerhalb der Halle Wohnbach
  • Transport muss durch Benutzer erfolgen

10,00 €

Sonstige Dienstleistungen

Art der Dienstleistung

Entgelte

Bestuhlung

  • Pauschale Bestuhlung bis 50 Personen

50,00 €

  • Pauschale Bestuhlung ab 51 Personen

75,00 €

  • Pauschale Bestuhlung ab 201 Personen

100,00 €

  • ab 251 Personen für je weitere angefangene 50 Personen

50,00 €

Tribüne Singbergsporthalle

  • Auf- und Abbau - pauschal

75,00 €

Reinigung / Instandsetzung

Zapfanlage inkl. Spülen der Bierleitungen

50,00 €

Müllentsorgung je angefangene 10 Sack

50,00 €

Reinigung der Böden, Tische, Stühle

gem. aktuellen Personalkostenstundensatz oder Aufwand ext. Dienstleister

Instandsetzungen / Reparaturen

gem. aktuellen Personalkostenstundensatz oder Aufwand ext. Dienstleister