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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Benutzungsordnung für die Kegelbahnen der Gemeinde Wölfersheim

Für die Benutzung der Kegelbahnen in der Turn- und Sporthalle im OT Wohnbach und in der Mehrzweckhalle im OT Berstadt gilt übergeordnet die Benutzungsordnung für Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und Sporthallen der Gemeinde Wölfersheim, außerdem wird folgendes erlassen:

1.

Das Betreten der Bahnanlagen ist nur in Turnschuhen gestattet, die erst in der Kegelstube oder den dafür vorgesehenen Räumen angezogen werden.

2.

Die angebrachten Hinweisschilder und Bedienungsanweisungen für die Kegelbahnen sind genau zu beachten. Das Betreten der Anlagen und deren Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

3.

Jeder Benutzer der Bahnen haftet für mutwillig verursachte Schäden.

4.

Die Kugel darf beim Abwurf nur auf dem Abwurfbrett aufgesetzt werden.

5.

Nur kundige Personen dürfen die Kegelautomaten bedienen.

6.

Den Anordnungen der von der Gemeinde beauftragten Aufsichtspersonen ist in jeder Hinsicht Folge zu leisten

7.

Die dem Benutzer zugänglichen Schlüssel für die Bedienung der Kegelautomaten sind nur für das Kegeln während der mit dem Gemeindevorstand vereinbarten Zeiten zu verwenden. Diese Schlüssel sind nicht übertragbar.

8.

Das Kegeln ist jeweils nur bis 24:00 Uhr möglich.

9.

Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Kegelbahnen nur unter Aufsicht erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur bei Anwesenheit einer erwachsenen Aufsichtsperson die Anlagen benutzen.

10.

Die Pauschalgebühr für Kegelclubs und -gemeinschaften, die regelmäßig kegeln, ist auch bei geringfügigen Defekten an den Kegelautomaten u.a. in voller Höhe zu zahlen. Kann der Kegelbetrieb nicht aufgenommen werden oder muss er wegen eines größeren Defektes an den Anlagen vorzeitig beendet werden, sind keine bzw. nur anteilig Gebühren zu entrichten. Vom Zeitpunkt und der Art des Defektes, ist der jeweilige Objektbetreuer oder der Gemeindevorstand auf geeignete Weise zu unterrichten.

Die Benutzungsordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Benutzungsordnung für Kegelbahnen vom 01.10.2024 außer Kraft.

Gemeinde Wölfersheim, den 09.12.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim
Bürgermeister Eike See