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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Gemeindebücherei Wölfersheim

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wölfersheim am 09.12.2025 folgende Satzung für die Gemeindebücherei Wölfersheim beschlossen:

1. Allgemeines

Die Gemeindebücherei Wölfersheim ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Gemeinde Wölfersheim. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Ausbildung, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.

1.2.

Einwohnerinnen der Gemeinde Wölfersheim haben das Recht, die Einrichtung zu benutzen, ferner Personen, die nachweislich in Wölfersheim zur Schule gehen oder hier ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben. Die Leitung der Bücherei ist berechtigt, über diese Regelung hinaus im Einzelfall weiteren Personen die Nutzung zu gestatten.

1.3.

Für die Benutzung der Gemeindebücherei werden Jahresgebühren, Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisentgelte nach der Gebührenordnung erhoben. Die Gebührenordnung der Gemeindebücherei beschließt der Gemeindevorstand.

1.4.

Die Öffnungszeiten der Gemeindebücherei werden vom Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim festgesetzt. Sie werden auf der Homepage der Gemeinde bekanntgegeben.

2. Anmeldung

2.1.

Für die Benutzung der Gemeindebücherei ist eine Anmeldung und die Anlage eines Leserkontos erforderlich. Jeder Benutzer und jede Benutzerin benötigt ein eigenes Leserkonto.

2.2.

Benutzer oder Benutzerin der Gemeindebücherei kann jede Person ab 6 Jahren werden, deren Haupt- oder Nebenwohnsitz nachweislich in Wölfersheim ist. Über Ausnahmen entscheidet die Büchereileitung.

2.3.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen zur Anmeldung die Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person. Diese erklärt damit ihr Einverständnis, dass ihr Kind die Gemeindebücherei und ihre Angebote nutzt, und verpflichtet sich, für entstehende Entgelte und Schadensfälle zu haften.

2.4.

Die Anmeldung ist persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes mit Meldebescheinigung möglich. Erfolgt die Anmeldung online, sind diese baldmöglichst persönlich vorzulegen, sofern keine digitale Überprüfung der Daten stattfindet.

3. Leserkonto

3.1.

Bei der Anmeldung wird für die Benutzer und Benutzerinnen ein Leserkonto erstellt. Gegen eine Gebühr gemäß Gebührenordnung erhält jeder Benutzer und jede Benutzerin einen Büchereiausweis, der nicht übertragbar (auch nicht an Familienmitglieder) ist und Eigentum der Gemeindebücherei bleibt.

Auf den Büchereiausweis kann verzichtet werden, wenn die Benutzer und Benutzerinnen die Bibliotheks-App auf ihrem Smartphone installieren und den digitalen Leseausweis nutzen.

3.2.

Der Bücherei- oder Leseausweis berechtigt zur Benutzung aller Angebote der Gemeindebücherei.

3.3.

Der Verlust des Bücherei- oder Leseausweises ist der Gemeindebücherei umgehend mitzuteilen.

3.4.

Der Bücherei- oder Leseausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Er ist zurückzugeben, sofern die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.

3.5.

Benutzer und Benutzerinnen sind verpflichtet, der Gemeindebücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

4. Formen der Benutzung

4.1.

Innerhalb der Bücherei können alle öffentlich zugänglichen Studien- und Arbeitsmöglichkeiten einschließlich der technischen Infrastruktur genutzt und die Auskunftsdienste in Anspruch genommen werden.

4.2.

Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Die Bücherei kann die Nutzungsdauer beschränken.

4.3.

Die gezielte Suche im Internet nach menschenverachtenden, jugendgefährdenden und/oder pornografischen Informationen ist nicht gestattet. Personen, die hiergegen verstoßen bzw. geltende Rechtsvorschriften missachten, können von der Nutzung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn Veränderungen an Geräten bzw. Software- und Netzwerkkonfigurationen sowie Datei- und Programmmanipulationen vorgenommen wurden. Hierdurch entstandene Schäden sind der Bücherei zu ersetzen. Benutzern und Benutzerinnen ist es nicht gestattet, technische Störungen selbst zu beheben oder Programme an den Geräten der Bücherei zu installieren.

4.4.

Medien können entliehen werden. Über das Internet eröffnet die Bücherei die Möglichkeit des Zugriffs auf Datenbanken und des zeitlich begrenzten Herunterladens elektronischer Medien.

4.5.

Bei allen Formen der Benutzung sind die urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Bei Verletzungen des Urheberrechts haftet die benutzende Person.

4.6.

Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die Personen infolge der Nutzung der Medien, der technischen Geräte und des Internets - hier auch durch Übertragung persönlicher Daten - entstanden sind.

5. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung (physischer Medien)

5.1.

Für alle Buchungsvorgänge ist der gültige Bücherei- oder Leseausweis vorzulegen.

5.2.

Gegen Vorlage des Bücherei- oder Leseausweises werden Medien aller Art gemäß der festgesetzten Leihfrist (siehe Gebührenordnung) ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Präsenzbestände werden nicht verliehen. Über Ausnahmen entscheidet die Büchereileitung.

5.3.

Die Gemeindebücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

5.4.

Die Gemeindebücherei ist berechtigt, die Anzahl der entleihbaren Medien zu begrenzen.

5.5.

Alle Medien können auf Antrag zweimal verlängert werden, sofern keine anderweitige Vorbestellung vorliegt.

5.6.

Die entliehenen Medien sind der Gemeindebücherei fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.

5.7.

Benutzer und Benutzerinnen haben die Möglichkeit, ausgeliehene Medien vorzumerken.

5.8.

Alle Medien dürfen ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden.

6. Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Gemeindebücherei Wölfersheim sind, können im Leihverkehr des Bibliotheksverbundes Mittelhessen oder Rhein/Main nach der dortigen Leihverkehrsordnung in ihrer jeweils gültigen Form beschafft werden. Für die Vermittlung können ggfs. Gebühren erhoben werden, deren Höhe sich nach der geltenden Gebührenordnung richtet und die entsprechend an die Benutzer und Benutzerinnen weitergegeben werden.

7. Behandlung der entliehenen (physischen) Medien, Haftung

7.1.

Benutzer und Benutzerinnen sind verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und vor Veränderungen und Beschädigungen zu schützen. Sie haben dafür zu sorgen, dass sie nicht missbräuchlich benutzt werden.

7.2.

Benutzer und Benutzerinnen sind verpflichtet, sich bei der Ausgabe vom ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand der Medien zu überzeugen und etwa vorhandene Schäden anzuzeigen.

7.3.

Beschädigung oder Verlust von Medien sind der Gemeindebücherei unverzüglich mitzuteilen. Die Benutzer und Benutzerinnen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften für die Unversehrtheit der Medien ohne Rücksicht auf ihr Verschulden. Als Beschädigung gilt u.a. auch das Entfernen des Medienetikettes, das Abändern des Buchtextes, das Einschreiben von Bemerkungen, Unterstreichungen, Verändern von Software etc. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Benutzer und Benutzerinnen sind gegenüber der Gemeinde Wölfersheim gemäß Gebührenordnung schadensersatzpflichtig.

7.4.

Sollte einer schriftlichen Aufforderung zur Rückgabe der entliehenen Medien nicht Folge geleistet werden, kann die Bücherei anstelle der Herausgabe auch Schadensersatz verlangen. Bei Benutzern und Benutzerinnen unter 16 Jahren kann der Schadensersatz entsprechend der Verpflichtungserklärung (§ 2 Abs.3) auch von der gesetzlichen Vertretung verlangt werden.

7.5.

Die Gemeindebücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Computer und Programme an Dateien, Datenträgern und Hardware der Benutzer und Benutzerinnen entstehen.

7.6.

Alle Medien und technischen Geräte der Gemeindebücherei sind sorgfältig zu behandeln. Benutzer und Benutzerinnen können für schuldhaft herbeigeführte Schäden an Hard- und Software haftbar gemacht werden.

8. Gebühren und Einziehung

8.1.

Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgt ist.

8.2.

Sollten Medien oder Gebühren trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurückgegeben bzw. bezahlt werden, kann die Gemeindebücherei nach Festsetzung einer Frist

a)

die Medien bzw. die Gebühren durch Vollstreckungsbeamte der Gemeinde Wölfersheim oder einer anderen Vollstreckungsbehörde einziehen lassen,

b)

Ersatzbeschaffung durchführen und Wertersatz verlangen,

c)

ggf. Mittel des Verwaltungszwanges auf dem Rechtsweg in Anspruch nehmen.

8.3.

Die Höhe der Gebühren für Mahnungen sowie sonstige Dienstleistungen richtet sich nach der geltenden Gebührenordnung, die Anlage dieser Satzung ist.

8.4.

Wer seine Medien nicht zurückbringt und/oder Gebühren nicht bezahlt, wird von der Benutzung ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1.

Die Daten der Benutzer werden im Zusammenhang mit der Anmeldung und damit verbundener Onlineregistrierung bei der Gemeindebücherei Wölfersheim verarbeitet. Wenn die Pflichtangaben nicht zur Verfügung gestellt werden, sind Leistungen der Gemeindebücherei, für die eine Registrierung benötigt wird, nicht möglich. Die Daten werden für die Verwaltung des Benutzerkontos und Abwicklung der Gebührenzahlung verwendet. Die Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet.

9.2.

Es werden personenbezogene Daten erhoben über:

-

Name, Vorname

-

Anschrift

-

Geburtsdatum

-

ggf. Angaben zu einem gesetzlichen Vertreter

-

E-Mail-Adresse

-

Handy / Telefonnummer

9.3.

Eine Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen der Anmeldung an unseren Auftragsverarbeiter datronicsoft iT Systems GmbH & CoKG, 86157 Augsburg sowie im Falle der Fristüberziehunq an ekom21 GmbH, Carlo-Mierendorff-Straße 11, 35398 Gießen.

Innerhalb der Gemeindeverwaltung Wölfersheim können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeindebücherei, der Fachbereiche Finanzen und Zentrale Dienste Daten erhalten, sofern sie für die zweckgebundene Aufgabenerfüllung benötigt werden.

9.4.1

Personenbezogene Daten für die o.g. Leistungen und Vorgänge werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a und e DSGVO i.V.m. der Satzung der Gemeindebücherei und Gebührenordnung der Gemeindebücherei verarbeitet.

9.4.2.

Im Falle einer Anmeldung zu einer Veranstaltung bei der Gemeindebücherei oder bei Inanspruchnahme des Leihverkehrs des Bibliotheksverbundes Mittelhessen oder Rhein/Main werden die Daten auf Grundlage von Art. 6 a DSGVO mit Einwilligung des Nutzers oder der Nutzerin verarbeitet.

9.5.

Die personenbezogenen Daten werden mit der ordnungsgemäßen Registrierung, bzw. der Verlängerung des Bücherei-/Leseausweises längstens für 3 Jahre aufbewahrt. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich, wenn der Benutzer oder die Benutzerin der Gemeindebücherei noch Entgelte schuldet oder sich noch Medien der Gemeindebücherei in seinem oder ihrem Besitz befinden.

9.6.

Betroffene haben das Recht,

-

Auskunft über die bei der Gemeindebücherei gespeicherten Daten zu erhalten,

-

eine Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen oder der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird,

-

dass unrichtige Daten über sie berichtigt werden,

-

dass nicht mehr erforderliche Daten über sie gelöscht werden,

-

dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird und

-

ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten (Übertragbarkeit).

-

Beschwerden wegen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, unserer Aufsichtsbehörde, zu erheben.

10. Hausordnung

10.1.

Die Büchereileitung übt das Hausrecht aus. Die Ausübung kann übertragen werden. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

10.2.

Essen, Trinken und Rauchen sowie störendes Verhalten ist in der Gemeindebücherei nicht gestattet.

10.3.

Die Gemeindebücherei haftet nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände ihrer Benutzer.

11. Ausschluss

11.1.

Wer in grober Weise oder wiederholt gegen diese Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Gemeindebücherei zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden.

11.2.

Alle Verpflichtungen der Benutzer und Benutzerinnen, die aufgrund dieser Benutzungsordnung entstanden sind, bleiben auch nach einem Ausschluss bestehen.

12. Inkrafttreten

12.1.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

12.2.

Die bestehende Benutzungsordnung tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/ Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Wölfersheim, den 09.02.2026

(S)

Eike See
Bürgermeister