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Der Gemeindespiegel
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen diese sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen diese Unionsbürger im Rathaus ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können diese auch per Post an die Gemeinde senden.

(Bitte die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten beachten!)

Das Formular und ein Merkblatt ist abrufbar unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU sind unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany abrufbar.