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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachung
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Bauleitplanung der Gemeinde Waldsolms, Ortsteil Brandoberndorf

Bebauungsplan „Sondergebiet Am Aubach“ - 2. Änderung

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat am 16.02.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Am Aubach“ - 2. Änderung im Ortsteil Brandoberndorf sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Gemeindevertretung hat ergänzend am 15.02.2023 die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Gemarkung Brandoberndorf (Waldsolms) in der Flur 1 die Flurstücke 175, 176/2, 176/3, 176/4, 176/5 und 177, sowie in der Flur 10 die Flurstücke 66tlw., 73/1 und 78/1tlw.

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist zum einen die Ausweisung eines Sondergebietes Zweckbestimmung Barrierefreies Wohnen (§ 11 Abs. 2 BauNVO) im Süden des Geltungsbereiches, der bisher von der Genehmigung und Rechtskraft des Bebauungsplanes ausgenommen wurde. In diesem Zusammenhang wird auch der restliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit überplant und an den heutigen Gebäudebestand und Nutzungen angepasst, zumal auch die interne Erschließung dem neuen Vorhaben angepasst werden soll. Hierbei sollen der bestehende Lebensmittel- und Getränkemarkt marginal in der Verkaufsfläche vergrößert und ein Drogeriemarkt ergänzt werden. Dieser Bereich wird als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmittelmarkt, Einzelhandel und Indoorspielplatz“ (§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 BauNVO) ausgewiesen. Die Erschließung erfolgt wie bisher von Norden her über die Hassenborner Straße. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden wasserrechtliche und grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet ausgewiesen.

Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung, sowie der Umweltbericht und die Gutachten (Faunistisches Gutachten und Baugrundgutachten) zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

11.04.2023. - 12.05.2023 einschließlich

im Bauamt der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf, während der allgemeinen Dienstzeiten sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich oder zu Protokoll. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) abgegeben werden.

(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde (www.waldsolms.de) unter der Rubrik Bauen, Wirtschaft & Wohnen / Laufende Bauleitplanverfahren eingesehen werden.

(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Waldsolms, Ortsteil Brandoberndorf

Bebauungsplan „Sondergebiet Am Aubach“ - 2. Änderung

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte

genordet, ohne Maßstab