Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat am 10.07.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung im Bereich „Auf der Hardt" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Weiperfelden beschlossen. |
| (2) | Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und liegt südöstlich der Straße Auf der Hardt am südlichen Ortsrand Weiperfeldens. Betroffen sind in der Gemarkung Weiperfelden in der Flur 1 die Flurstücke177/5 tlw. und 180/2 tlw. |
| (3) | Geplant ist, die Abgrenzung und Festlegung der bebauten Ortsteile im Bereich südöstlich der Straße Auf der Hardt, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt sind. Kleinflächig ist die Erweiterung im Süden der Ortslage geplant, da dieser Bereich bereits über die Straße Auf der Hardt angebunden ist. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine kleinflächige städtebauliche Ergänzung. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| (5) | Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. |
| (6) | Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird. |
| (7) | In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der Ergänzungssatzung (Plankarte und Begründung sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) in der Zeit vom |
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| 27.04.2026 - 29.05.2026 einschließlich |
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| im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.waldsolms.de/ Bauen & Wohnen, Laufende Bauleitplanverfahren veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Waldsolms, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. |
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| Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich. |
| (8) | Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. |
| (9) | Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt. |
Ergänzungssatzung im Bereich „Auf der Hardt" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Weiperfelden