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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachung
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Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung in Waldsolms am 21.04.2026 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

§ 4 Gemeindevertretung

(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertrete-rinnen und Stellvertreter wird auf 4 festgelegt.

§5 Gemeindevorstand

(2) Die Zahl der Beigeordneten beträgt 7.

§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden durch Bereitstellung auf der Internetseite im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO der Gemeinde Waldsolms unter www.waldsolms.de unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekannt gemacht.

Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck im Amtsblatt. Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zu-gleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.

Inkrafttreten: Vorstehende Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Waldsolms, den 23.04.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldsolms
gez. Hörster
Bürgermeister