Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat am 16.02.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportheim Kröffelbach“ im Ortsteil Kröffelbach beschlossen.
(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Gemarkung Kröffelbach, Flur 13, die Flurstücke 34/3, 35/1, 36, 37, 57/5tlw. und 77/2tlw..
(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Sicherung der Sportanlage mit zugehörigem Vereinsheim erfolgen. Daher wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Die Erschließung ist bereits über die östliche Wegeparzelle gesichert.
(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
16.01.2023 - 17.02.2023 einschließlich
im Bauamt der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, Obergeschoss, 35647 Waldsolms, während der allgemeinen Dienstzeiten sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich oder zu Protokoll. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) abgegeben werden.
(7) Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde (www.waldsolms.de) unter der Rubrik Bauen, Wirtschaft & Wohnen / Laufende Bauleitplanverfahren eingesehen werden.
(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Waldsolms, den 12.01.2023
Bebauungsplan „Sportheim Kröffelbach“
Übersichtskarte
genordet, ohne Maßstab