In der Gemeinde Waldsolms ist die Stelle der/des
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Waldsolms hat derzeit 4.882 Einwohner.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am 08. Oktober 2023 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Waldsolms für die Dauer von 6 Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Gegebenenfalls findet am 29. Oktober 2023 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erreicht haben.
Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 01. Juni 2024.
Die Stelle ist gemäß der Hessischen Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) nach Besoldungsgruppe A 16 höherer Dienst bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der KomBesDAV gewährt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen / Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 41 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bzw. nach § 22 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom Wahlrecht und nach § 32 Abs. 2 HGO bzw. nach § 23 HKO von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 23 der Hessischen Kommunalwahlverordnung (KWO) entsprechen. Es können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz, von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens bis 31.07.2023, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Wahlleiter der Gemeinde Waldsolms, Wahlamt, Lindenplatz 2, 35647 Waldsolms, einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 31.07.2023 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Waldsolms, 25.05.2023