Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat am 12.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter der Ziegelhütte“ im Ortsteil Brandoberndorf sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Gemeindevertretung hat ergänzend am 12.11.2025 die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. |
| (2) | Das Plangebiet liegt westlich am Ortsrand des Ortsteils Brandoberndorf, südlich der Landesstraße L 3053 und westlich des Ziegelhüttenweges. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 3 die Flurstücke 129tlw., 130, 131, 134, 135, 136tlw., 136/1, 139 tlw., 140 tlw., 141, 142/1, 142/2, 143/1, in der Gemarkung Brandoberndorf. |
| (3) | Ziel der vorliegenden Planung ist die planungsrechtliche Sicherung des Pumptracks (Bike-Parks) sowie des Wertstoffhofs. Darüber hinaus sollen auch die Kläranlage und der Bauhof planungsrechtlich gesichert und in kleinem Umfang Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist daher die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit den entsprechenden Zweckbestimmungen i.S.d. § 9 Abs 1 Nr. 5 BauGB sowie die Festsetzung von Flächen für die Abwasserentsorgung für die Kläranlage. Ergänzend wird eine Fläche für Sport- und Spielanalagen gemäß § 9 Abs 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt. |
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| Die Erschließung ist ausgehend des Ziegelhüttenweges gesichert. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| (5) | Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. |
| (6) | Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung, sowie der Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom |
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| 01.06.2026 - 03.07.2026 einschließlich |
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| im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.waldsolms.de/bauen-wohnen/laufende- bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. |
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| Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich. |
| (7) | Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt. |
Waldsolms, den 27.05.2026