Die Jagdgenossenschaftsversammlung Waldsolms hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2026 beschlossen, den Jagdpachtertrag nicht an die Jagdgenossen auszuzahlen.
Diejenigen Jagdgenossen, die dennoch ihre Jagdpachtanteile ausgezahlt haben wollen, müssen ihren Anspruch innerhalb eines Monats nach der heutigen Bekanntmachung beim Jagdvorstand schriftlich oder zur Niederschrift zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend machen.
Waldsolms, den 10. Juni 2026