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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachung
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Hinweis zur Grabgestaltung der Grabstätten des Waldfriedhofs „Wasserbuche“

Die Gemeinde Waldsolms weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass gemäß § 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof „Wasserbuche“ im Bereich des Waldfriedhofs im oder auf dem Waldboden keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen.

Insbesondere ist es nicht gestattet,

a)

Grabmale, Gedenksteine oder sonstige bauliche Anlagen zu errichten,

b)

Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder andere Grabbeigaben niederzulegen,

c)

Kerzen oder Lampen aufzustellen.

Lediglich das Niederlegen einer einzelnen Blume anlässlich des Geburts-, Namens- oder Todestages ist erlaubt. Diese darf nicht mit unverrottbarem Material (z. B. Kunststoffbändern oder -folien) eingebunden sein.

Nicht zulässiger Grabschmuck wird vom gemeindlichen Bauhof regelmäßig entfernt.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher des Waldfriedhofs um Beachtung dieser Regelungen im Sinne des Natur- und Friedhofsschutzes.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinde Waldsolms
- Friedhofsverwaltung -