Die Gemeinde Waldsolms weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass gemäß § 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof „Wasserbuche“ im Bereich des Waldfriedhofs im oder auf dem Waldboden keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen.
| a) | Grabmale, Gedenksteine oder sonstige bauliche Anlagen zu errichten, |
| b) | Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder andere Grabbeigaben niederzulegen, |
| c) | Kerzen oder Lampen aufzustellen. |
Lediglich das Niederlegen einer einzelnen Blume anlässlich des Geburts-, Namens- oder Todestages ist erlaubt. Diese darf nicht mit unverrottbarem Material (z. B. Kunststoffbändern oder -folien) eingebunden sein.
Nicht zulässiger Grabschmuck wird vom gemeindlichen Bauhof regelmäßig entfernt.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher des Waldfriedhofs um Beachtung dieser Regelungen im Sinne des Natur- und Friedhofsschutzes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.