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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachung
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Bauleitplanung der Gemeinde Waldsolms:  Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Fahrrad- und Wanderscheune“, OT Brandoberndorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat in ihrer Sitzung am 16.02.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „Fahrrad- und Wanderscheune“, Ortsteil Brandoberndorf, zu ändern.

Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich östlich der Cleeberger Straße und nördlich der Straße „Drosselweg“ in ca. 300 m Entfernung zum nordöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Brandoberndorf. Er umfasst in der Gemarkung Brandoberndorf der Gemeinde Waldsolms, Flur 5, das Flurstück 29/1 teilweise mit dem bereits bestehenden Gebäude und einer Größe von 1.805 m².

Gegenstand der Änderung ist die Darstellung einer Sonderbaufläche um den Umbau der bereits bestehenden Halle zu einer Fahrrad- und Wanderscheune zu ermöglichen. So soll vor allem eine Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeit für Aktivurlauber in der Region entstehen. Neben dem Angebot von Gastronomie und Übernachtung sollen auch Wohnmobil-Stellplätze geschaffen werden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 22.07.2022 bis 29.07.2022 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zus. donnerstags von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr)) zur Einsichtnahme ausgelegt. Auf Grund der aktuellen Einschränkungen zur Entschleunigung der Weiterverbreitung des Coronavirus, ist eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung nur nach vorheriger Terminabsprache (unter Telefonnummer 06085 – 98 10 13) möglich. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Waldsolms personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Gemeinde Waldsolms hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“

Waldsolms, den 15.07.2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Waldsolms
gez. Bernd Heine
Bürgermeister