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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachung
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Bauleitplanung der Gemeinde Waldsolms, Ortsteil Kröffelbach

genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan „Sportheim Kröffelbach“

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat auf ihrer Sitzung am 10.07.2024 den Bebauungsplan „Sportheim Kröffelbach“ im Ortsteil Kröffelbach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 9 Abs.4 BauGB, § 5 HGO und § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) als Satzung beschlossen sowie die Begründung und den Umweltbericht hierzu gebilligt.

Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs.2 BauGB). Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich (Plangebiet) liegt im Südwesten der Ortslage Kröffelbach und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Kröffelbach, Flur 13, die Flurstücke 34/3, 35/1, 37, 57/5tlw. und 77/2tlw.

Der Bebauungsplan und die Begründung einschließlich des Umweltberichts hierzu sowie die zusammenfassende Erklärung können während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung im Bauamt der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf eingesehen werden (§ 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde (www.waldsolms.de) unter der Rubrik Bauen, Wirtschaft und Wohnen / Rechtskräftige Bebauungspläne sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Gemäß § 10a Abs.1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bauleitplanung der Gemeinde Waldsolms, Ortsteil Kröffelbach

Bebauungsplan „Sportheim Kröffelbach“

Übersichtskarte

Waldsolms, den 14.08.2024

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Waldsolms
Roland Hörster, Bürgermeister