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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachung
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Öffentliche Steuern- und Gebührenmahnung

Die Gemeindekasse Waldsolms macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2022 (3. Quartal) folgende Steuern und Gebühren fällig waren:

  • Grundsteuer A und B
  • Hundesteuer
  • Wasserbezugsgebühr
  • Zählergebühr
  • Abwassergebühr
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 09.09.2022 an die Gemeindekasse Waldsolms zu zahlen.

Nach dem 09.09.2022 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren schriftlich gemahnt.

Die Mahngebühren betragen:

bis zu

250 Euro

einschließlich

6 Euro

bis zu

500 Euro

einschließlich

11 Euro

bis zu

1.000 Euro

einschließlich

15 Euro

bis zu

5.000 Euro

einschließlich

25 Euro

bis zu

10.000 Euro

einschließlich

30 Euro

Weiterhin wird folgender Säumniszuschlag erhoben:

Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an gerechnet 1 v.H.

Auf die erhobenen Mahngebühren und Säumniszuschläge kann grundsätzlich nicht verzichtet werden.

Falls auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt, werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetzes (Hess.VwVG) zwangsweise eingezogen.

Insbesondere bitten wir zu beachten, dass Gewerbesteuerabschlusszahlungen, sowie Erschließungs-, Wasseranschluss- und Kanalanschlussbeiträge innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides in voller Höhe fällig sind.

Wir weisen darauf hin, dass die Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber einem der vorgenannten Bescheide nicht von der gesetzlichen fristgerechten Zahlungsverpflichtung entbindet.

Abschließend möchten wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen noch mal eingehend bitten, bei Zahlung ihrer Abgaben unbedingt das Kassenzeichen sowie gut lesbar den Absender anzugeben.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Waldsolms
-Gemeindekasse-