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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachung
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Haushaltssatzung 2023

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms am 09.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

12.961.850,00

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

12.930.650,00

mit einem Saldo von

31.200,00

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

45.000,00

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00

mit einem Saldo von

45.000,00

mit einem Überschuss von

76.200,00

€,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-tätigkeit auf

639.600,00

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.400.700,00

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.618.850,00

mit einem Saldo von

-5.218.150,00

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

162.100,00

mit einem Saldo von

-162.100,00

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-4.740.650,00

festgesetzt.

Finanzierung des Zahlungsmittelbedarfs durch zur Verfügung stehende liquide Mittel.

§ 2

KrKKredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

332 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

365 v. H.

2. Gewerbesteuer

357 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushalts am 09.12.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8

(1) Als nicht erheblich im Sinne des § 100 HGO und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend gelten Beträge

1.) alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,

2.) alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 5.000 €.

(2) Anstelle der Grenze von 5.000 € nach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen

1.) im Ergebnishaushalt die Grenze von 10.000 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 20 v.H. überschritten wird,

2.) bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 10.000 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereitgestellten Mittel um nicht mehr als 20 v.H. überschritten wird.

(3) Die Gemeindevertretung ist bei überplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nach Absatz 2 ab einer Überschreitung von 5.000 € unverzüglich und zeitnah zu informieren.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: „Gemäß § 97a i. V. m. den §§ 105 und 106 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. 2020 I S. 915), erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Waldsolms die Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2023 für die Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € (i. W.: fünfhunderttausend Euro). Der Haushalt hat keine weiteren genehmigungsbedürftigen Bestandteile. Die Genehmigung ist gemäß den §§ 92 Abs. 5 und 105 HGO mit folgenden Auflagen verbunden.

1. Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form bekannt zu machen. Den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) i.S.v. § 97 Abs.4 HGO bitte ich bis zum 20. Februar 2023 zu übersenden.

2. Die Aufstellung des Abschlusses 2022 hat fristgerecht im Sinne der Vorgaben des § 112 Abs.5 HGO bis zum 30. April 2023 zu erfolgen. Die sich aus § 112 Abs. 5 HGO ergebenden Informationspflichten sind bis zum 20. Mai 2022 zu erfüllen.

Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushalts 2023

Haushaltssatzung und Haushalt 2023 liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 26.01.2023 bis ein­schließlich 02.02.2023 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Waldsolms im Rathaus Brandobern­dorf, Lindenplatz 2, Zimmer 1, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Waldsolms, den 25.01.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldsolms
Bernd Heine, Bürgermeister