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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 47/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Hundekot auf öffentlichen Wegen, Plätzen ...

Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,

bitte denken Sie daran, dass Sie gemäß den lokalen Vorschriften verpflichtet sind, den Hundekot Ihres Tieres unverzüglich zu entfernen. Das Hinterlassen von Hundekot auf öffentlichen Wegen, Plätzen und in Grünanlagen stellt nicht nur eine Belästigung für andere dar, sondern gefährdet auch die Gesundheit von Mensch und Tier.

Warum ist die Beseitigung von Hundekot so wichtig?
  • Hundekot kann Krankheitserreger wie Bakterien und Parasiten übertragen, die für andere Hunde und Menschen gefährlich sein können.
  • Es trägt zur Umweltverschmutzung bei und belastet öffentliche Räume und Grünflächen.
  • Besonders Kinder, die auf dem Boden spielen, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Nichtbeseitigen von Hundekot in unserer Gemeinde mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Region und Schwere des Verstoßes variieren und liegt in der Regel in Hessen bei mindestens 20,00 €. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass öffentliche Plätze sauber bleiben und die Gesundheit aller gewahrt wird.

So einfach geht’s:
  • Nehmen Sie immer Kotbeutel mit auf den Spaziergang und verwenden Sie sie, um den Kot Ihres Hundes aufzusammeln.
  • Entsorgen Sie den Beutel in den dafür vorgesehenen Mülleimern oder Hundekotstationen.
  • Seien Sie bitte aufmerksam und entfernen Sie den Hundekot sofort, wenn Ihr Hund ihn hinterlässt.

Bitte denken Sie daran, dass Sauberkeit und Verantwortung im Umgang mit unseren Tieren im Interesse aller liegt. Wir appellieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein - und erinnern Sie daran, dass Verstöße gegen diese Regelungen nicht nur unangenehm für andere sind, sondern auch mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!