Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,
bitte denken Sie daran, dass Sie gemäß den lokalen Vorschriften verpflichtet sind, den Hundekot Ihres Tieres unverzüglich zu entfernen. Das Hinterlassen von Hundekot auf öffentlichen Wegen, Plätzen und in Grünanlagen stellt nicht nur eine Belästigung für andere dar, sondern gefährdet auch die Gesundheit von Mensch und Tier.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Nichtbeseitigen von Hundekot in unserer Gemeinde mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Region und Schwere des Verstoßes variieren und liegt in der Regel in Hessen bei mindestens 20,00 €. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass öffentliche Plätze sauber bleiben und die Gesundheit aller gewahrt wird.
Bitte denken Sie daran, dass Sauberkeit und Verantwortung im Umgang mit unseren Tieren im Interesse aller liegt. Wir appellieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein - und erinnern Sie daran, dass Verstöße gegen diese Regelungen nicht nur unangenehm für andere sind, sondern auch mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!