In Kürze steht wieder der Jahreswechsel an, an dem traditionell auch wieder Feuerwerke stattfinden.
Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass es generell verboten ist, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen, da Fachwerkhäuser als besonders brandgefährdete Gebäude gelten.
Dieses Verbot wirkt kraft Gesetz unmittelbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.