Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat in ihrer Sitzung am 16.02.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände Kraftsolms“ im Ortsteil Kraftsolms beschlossen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände Kraftsolms“ befindet sich in Waldsolms am südlichen Siedlungsrand des Ortsteils Kraftsolms, südlich der Straße „Zum Sportplatz“, nördlich der Kraftsolmser Straße und östlich der Solmser Straße (L 3053). Er umfasst das Gelände des Sportplatzes Kraftsolms. Betroffen ist in der Gemarkung Kraftsolms, Flur 5, das Flurstück 21/2 mit einer Größe von 16.117 m².
Geltungsbereich ohne Maßstab
Gegenstand der Änderung ist es, einen Umbau des bestehenden Sportlerheims durch Anhebung der zulässigen Grundfläche zu ermöglichen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom 09.01.2023 bis 09.02.2023 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf, während der Dienststunden (montags bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zus. donnerstags von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.waldsolms.de unter der Rubrik „Bauen, Wirtschaft & Wohnen / laufende Bauleitplanverfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Waldsolms personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Waldsolms hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Waldsolms, den 15.12.2022