Titel Logo
Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Waldsolms

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025, Nr. 24, S. 1), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473, 475), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025, Nr. 24, S. 17) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms in der Sitzung am 10.12.2025 folgende Änderung des § 28 Absatz 3 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Waldsolms beschlossen:

§ 28 Benutzungsgebühren

(3)

Die Gebühr beträgt pro m³ 4,50 € netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Inkrafttreten: Vorstehende Änderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Die Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Waldsolms, den 11.12.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldsolms
gez. Hörster
Bürgermeister