Im ersten Halbjahr 2023 erfolgt bundesweit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen. Es werden Personen als Vertreter des Volkes gesucht, die mit den hauptamtlichen Richtern an der Urteilsfindung und dem Strafmaß beteiligt werden.
Auch die Gemeinde Waldsolms ruft zu Bewerbungen für das Schöffenamt auf.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Diese Erfahrung kann sich aus der Berufstätigkeit ergeben, aber auch aus ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit hergeleitet werden.
Das Schöffenamt ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und verlangt Unvoreingenommenheit und Selbstständigkeit im Denken und Handeln.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Schöffen vor. Die Vorschläge werden in der Gemeindevertretersitzung beschlossen.
In der zweiten Jahreshälfte 2023 werden aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen und die Jugendschöffen gewählt.
Nachdem die Wahlvorschläge eingereicht wurden, erfolgt die Wahl in der zweiten Jahreshälfte 2023. Beginn der Wahlperiode ist der 1. Januar 2024, sie beträgt fünf Jahre.
Ausführliche Informationen finden Sie im Informationsblatt, das Sie als PDF downloaden können, oder auch auf www.schoeffenwahl.de
Schöffenwahl 2023
Bewerbungsformular und Merkblatt: Formulare/Mustertexte - Schöffenwahl 2023 . - Schöffe werden! (schoeffenwahl.de)
Jugendschöffenwahl 2023
Bewerbungsformular: Bewerbungsformular_2023 (lahn-dill-kreis.de)
Merkblatt: Merkblatt 2023 (lahn-dill-kreis.de)