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Waldsolmser Nachrichten
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachung
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Bauleitplanung der Gemeinde Waldsolms, Ortsteil Kröffelbach

Abbildung genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan „Sportheim Kröffelbach“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsolms hat am 04.10.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan „Sportheim Kröffelbach“ im Ortsteil Kröffelbach für die Entwurfsoffenlage beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Südwesten der Ortslage Kröffelbach und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Kröffelbach, Flur 13, die Flurstücke 34/3, 35/1, 37, 57/5tlw. und 77/2tlw..

(3)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Sicherung der Sportanlage mit zugehörigem Vereinsheim erfolgen. Daher wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Die Erschließung ist bereits über die östliche Wegeparzelle gesichert.

(4)

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen im Internet veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung ausgelegt werden.

a)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

  • Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung sowie Hinweise auf angrenzende oberirdische Gewässer. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt. Teilweise Lage innerhalb eines amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes.
  • Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten ist nicht gegeben, Auswirkungen auf die Schutzziele dieses Schutzgebietes sind nicht zu erwarten. Betroffenheit vom Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“ ist gegeben, Hinweise auf Ausnahmegenehmigung. Nachteilige Auswirkungen sind nicht erkennbar.
  • Biologische Vielfalt: Feststellung keiner erheblichen nachteiligen Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaft: Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild, Eingriffsbewertung im Kontext des Landschaftsschutzgebietes.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Keine zusätzlichen erheblichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Nutzungen. Sicherung der Naherholungsfunktion, keine erheblichen Konflikte für die menschliche Gesundheit oder die Wohnqualität erkennbar.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung ist nicht zu erwarten.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der Ausgleich erfolgt durch Zuordnung von Ökopunkten. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

b)

Darüber hinaus liegen keine weiteren umweltbezogenen Informationen vor

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Deutsche Bahn AG (14.02.2023): Hinweise zu Emissionen vom Eisenbahnbetrieb.

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg (01.02.2023): Hinweise zu potenziellen Blendwirkungen auf das Plangebiet.

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis, Abt. Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (18.01.2023): Hinweise zum Löschwasserbedarf und Brandschutz.

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis, Abt. Umwelt, Natur und Wasser (25.01.2023): Hinweis auf Lage im Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“, Hinweise zur Anrechnung des Bestands bei der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Hinweise zum Naturrasenplatz. Hinweis auf teilweise Lage innerhalb eines amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes sowie zur Betroffenheit eines Gewässerrandstreifens des nördlich angrenzenden Gewässers. Allgemeine Ausführungen zum Bodenschutz, sowie Hinweis, dass keine Altlasten im Fachinformationssystem gelistet sind.

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis, FD Landwirtschaft und Forsten (13.01.2023): Hinweise zur Schonung landwirtschaftlicher Flächen bei der Ausgleichsplanung.

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (26.01.2023): Hinweis auf Lage am Rand eines Bombenabwurfgebietes, sowie zum Vorgehen beim Fund von Blindgängern.

Regierungspräsidium Gießen (13.02.2023): Hinweis auf Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes sowie eines Überschwemmungsgebietes sowie Maßgaben hierzu, Hinweise zur Klimafunktion, Hinweise zu Baumaßnahmen im Außenbereich und zur Zersiedelung. Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten, keine Hinweise auf Altstandorte, keine Betroffenheit von Abfallentsorgungsanlagen, keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. Lage in einem erloschenen Bergwerksfeld.

Sonstiges: Hinweise zur vorhandenen Telekommunikationslinien seitens der Deutschen Telekom Technik GmbH (11.01.2024); Hinweise zur vorhandenen Strom-Versorgungsleitungen seitens der EAM Netz GmbH (13.01.2023);

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes behandelt sind, im Internet auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

(5)

In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) einschließlich Umweltbericht und den o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

26.02.2024 - 05.04.2024 einschließlich

im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.waldsolms.de unter der Rubrik Bauen, Wirtschaft & Wohnen / Laufende Bauleitplanverfahren veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Waldsolms, Bauverwaltung, Lindenplatz 1, 35647 Waldsolms-Brandoberndorf, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(6)

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7)

Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Waldsolms, den 15.02.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldsolms
gez. Bernd Heine, Bürgermeister

Bauleitplanung der Gemeinde Waldsolms, Ortsteil Kröffelbach

Bebauungsplan „Sportheim Kröffelbach“

Übersichtskarte