Die Gemeindekasse Waldsolms macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2023 (1. Quartal) folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
- Grundsteuer A und B
- Hundesteuer
- Wasserbezugsgebühr
- Zählergebühr
- Abwassergebühr
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 10.03.2023 an die Gemeindekasse Waldsolms zu zahlen.
Nach dem 10.03.2023 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren schriftlich gemahnt.
Die Mahngebühren betragen:
| bis zu | 250 Euro einschließlich | 6 Euro |
| bis zu | 500 Euro einschließlich | 11 Euro |
| bis zu | 1.000 Euro einschließlich | 15 Euro |
| bis zu | 5.000 Euro einschließlich | 25 Euro |
| bis zu | 10.000 Euro einschließlich | 30 Euro |
Weiterhin wird folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an gerechnet 1 v.H.
Auf die erhobenen Mahngebühren und Säumniszuschläge kann grundsätzlich nicht verzichtet werden.
Falls auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt, werden die Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetzes (Hess.VwVG) zwangsweise eingezogen.
Insbesondere bitten wir zu beachten, dass Gewerbesteuerabschlusszahlungen, sowie Erschließungs-, Wasseranschluss- und Kanalanschlussbeiträge innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides in voller Höhe fällig sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber einem der vorgenannten Bescheide nicht von der gesetzlichen fristgerechten Zahlungsverpflichtung entbindet.
Abschließend möchten wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen noch mal eingehend bitten, bei Zahlung ihrer Abgaben unbedingt das Kassenzeichen sowie gut lesbar den Absender anzugeben.