Der Ortsgemeinderat Berg hat in der Sitzung am 13.12.2022 die Anregungen, die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden, geprüft.
Ferner hat der Ortsgemeinderat in gleicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Geltungsbereich:
Das Bebauungsplangebiet liegt südlich des Gewerbegebietes „Mühläcker“ am Kreisverkehr L 540 / K 20. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich befindet sich überwiegend im südöstlichen Teil des Bebauungsplangebietes "Am Galgenberg“.
Der gesamte Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt die Auslegung der Unterlagen
in der Zeit vom 16.01.2023 bis 15.02.2023
auf der der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter
https://www.vg-hagenbach.de/rathaus-politik/oeffentliche-auslegung/.
Zusätzlich besteht gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG die Möglichkeit, den Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Galgenberg“, nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail unter Bauverwaltung@vg-hagenbach.de oder per Telefon unter 07273/9410-47, während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, im Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen einzusehen. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach zum Publikumsverkehr zu beachten. Auf Wunsch werden während der Auslegungszeit nach vorheriger Terminvereinbarung während den Dienstzeiten auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich 2 gegeben.
Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden. Stellungnahmen per E-Mail bitten wir zu richten an Bauverwaltung@vg-hagenbach.de.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass
| • | Stellungnahmen während der Auslegung abgegeben werden können, |
| • | nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. |
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
| • | Zeichnerischer Teil, |
| • | Textliche Festsetzungen, |
| • | Begründung mit Umweltbericht und integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. |
Zusätzlich liegen die vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Informationen zu umweltrelevanten Aspekten aus.
Folgende Schriftstücke liegen hierzu vor:
| • | Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde vom 02.08.2022 |
| • | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Neustadt vom 20.07.2022 |
| • | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer vom 27.07.2022 |
| • | Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Speyer vom 28.07.2022 |
In den Schriftstücken werden insbesondere die nachfolgenden Themen angesprochen:
Arten vorliegender Umweltinformationen zu den Schutzgütern
| Mensch | - Verkehr darf durch das Plangebiet (Staub, Blendung) nicht gefährdet werden |
| Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | - Erhalt von Flächen mit mittleren bis hochwertigen ökologischer Strukturen |
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| - Überwachung grünordnerischer Festsetzungen im Rahmen des Umweltmonitorings |
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| - Auswirkungen auf Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“ Nr. 6914-401 |
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| - Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen“ |
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| - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz |
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| - Kompensationsansätze |
| Landschaftsbild | - Störwirkungen durch Vergrößerung Baufenster und Heranrücken an ökologisch wertvolle sowie Landschaftsbild prägende Flächen im Süden |
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| - Auswirkungen auf Orts- und Landschaftsbild |
| Boden | - Hinweis auf Grabungsschutzgebiet |
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| - Minimierung Bodeneingriffe aufgrund archäologischer Fundstelle |
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| - Abstimmung und Anzeige mit GDKE bei vorbereitenden Baumaßnahmen sowie späteren Erdarbeiten |
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| - Flächenverbrauch |
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| - Darstellung der vorhandenen Bodentypen und -arten |
| Wasser | - Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser |
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| - Hinweis auf Sicherstellung des Hochwasserschutzes durch Berücksichtigung des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes der VG Hagenbach nach dessen Erstellung |
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| - Keine Zuführung von zusätzlichem Oberflächenwasser auf die Kreis- / Landesstraße |
| Klima, Luft | - Hinweis auf Klima / Lokalklima, Klimaschutz und Lufthygiene |
| Kultur und sonstige Sachgüter | - Hinweis auf Grabungsschutzgebiet |
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| - Hinweis auf kartierte archäologische Fundstelle „Siedlungsfunde und -befunde der römischen Kaiserzeit, womöglich Villa rustica“ |
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| - Hinweis auf sich evtl. im Plangebiet befindliche nicht bekannte Kleindenkmäler (wie Grenzsteine) |
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 I a), e), f) werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach verwiesen.