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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Hagenbach

In der Gemarkung Hagenbach, Flur 0, Flurstücke 2221/2, 2230/1, 2275/3, 2498/3, 2498/4, 2498/7, 2498/8, 2498/9, 2498/10, 2671, 2673, 2673/3, 2675/1, 2677/4, 2678/3, 2678/4, 2759, 2759/2, 2766, 2767/4, 2767/5, 2769, 2776, 2777, 2778, 2877/2, 2878, 2879/2, 2880, 2884/2, 2886/2, 2967/2, 2979/8, 2994/5, 3306/1, 6555, 6562, 6563, 6580, 6581, 6583/1, 6597, 6604, 6605, 6606, 6607, 6608, 6609, 6610/1 und 6611 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegung und Grenzbestimmung auf Antrag bestimmt und abgemarkt (Bestimmung der Umringsgrenze zum Bebauungsplan Wohngebiet Nord V). Über diese Maßnahme wurde am Mittwoch den 21.12.2022 in einem Grenztermin eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19.Dezember 2018 (GVBl. S. 448), BS 219-1 werden den Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

„Die bestehenden und die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze zur Grenzniederschrift dargestellt, festgestellt. Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze zur Grenzniederschrift dargestellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze dargestellt abgemarkt.“

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom Mo. 09.01.2023 bis Mo. 20.02.2023 bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl-Ing.(FH) Frank Kudoke (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) in 76744 Wörth am Rhein, Kühgrunddamm 3 ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten von Mo.-Fr. 7.45 - 12.00, Mo.-Do. 13.00 - 16.15 Uhr und Fr. 13.00 - 15.00 eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung, nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing.(FH) Frank Kudoke -Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur-, 76744 Wörth am Rhein, Kühgrunddamm 3, einzulegen.

Hagenbach den 06.01.2023
gez. Frank Kudoke
Dipl.-Ing.(FH)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Kühgrunddamm 3, 76744 Wörth am Rhein
(Öffentliche Vermessungsstelle)