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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Stadt Hagenbach

Geschäftsstelle:

-Umlegungsausschuss-

Vermessungs- u. Katasteramt Rheinpfalz,

Pestalozzistraße 4,

76829 Landau in der Pfalz

Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Hagenbach über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Wohngebiet Nord V“ am 12.02.2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Stadt Hagenbach, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz

erhoben werden.

Landau in der Pfalz, den 12.02.2025 (Siegel)
gez. Michael Loos
vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter

https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter

https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Hagenbach unter der Rubrik Rathaus & Politik / Öffentliche Auslegungen eingesehen werden.