| Stadt Hagenbach | Geschäftsstelle: |
| -Umlegungsausschuss- | Vermessungs- u. Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz |
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Wohngebiet Nord V“ am 12.02.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Stadt Hagenbach, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz |
erhoben werden.
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter
https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter
https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Hagenbach unter der Rubrik Rathaus & Politik / Öffentliche Auslegungen eingesehen werden.