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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Wahlleiter über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates sowie für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters in Hagenbach

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates sowie für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters in Hagenbach

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 14.02.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Stadtrates der Stadt Hagenbach sind 22 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 44 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrat Neuburg kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 zum Stadtrat Hagenbach wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates sind bei dem Stadtwahlleiter für die Stadtratswahl in 76767 Hagenbach, Rathaus, Ludwigstraße 18 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Büroleitung/Wahlamt, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters in 76777 Hagenbach, Rathaus, Ludwigstraße 18 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Büroleitung/Wahlamt, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am

Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Hagenbach, den 11.03.2024
Christian Hutter
Wahlleiter für die Stadtratswahl
Tobias Zimmermann
Wahlleiter für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/ des Stadtbürgermeisters