Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass die Wasser- und Abwassergebühren am 15. März 2025 zur Zahlung fällig werden. Sofern Einzugsermächtigungen erteilt sind, werden die Gemeindeabgaben von den jeweiligen Bankkonten abgebucht. Sind diese nicht erteilt, ist der fällige Betrag an das Konto der Verbandsgemeindeverwaltung zu bezahlen. Den Verwendungszweck können Sie dem jeweiligen Gebührenbescheid entnehmen.