Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 mehrheitlich beschlossen, im gesamten Ortsgebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen. Seit letzter Woche wird die entsprechende Beschilderung im Ort angebracht. Ausgenommen sind derzeit noch die Kehlstraße und Rheinstraße, da es sich hierbei um Landesstraßen handelt. Hier läuft aktuell noch das Genehmigungsverfahren beim Landesbetrieb Mobilität, um auch dort eine Tempo-30-Regelung anzuordnen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auf unseren Straßen sind viele Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs – Kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten, ältere Menschen, Spaziergänger oder Radfahrer. Eine geringere Geschwindigkeit sorgt für mehr Übersicht, kürzere Bremswege und damit für mehr Sicherheit für alle. Und auch die Lebensqualität profitiert davon: Weniger Geschwindigkeit bedeutet auch weniger Lärm. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neue Regelung zu beachten und damit zu einem sicheren und rücksichtsvollen Miteinander im Straßenverkehr beizutragen.